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Nach Abmahnung: Sachsens Ministerpräsident Kretschmer löscht Anti-AfD-Tweet

Nach Abmahnung: Sachsens Ministerpräsident Kretschmer löscht Anti-AfD-Tweet

Nach Abmahnung: Sachsens Ministerpräsident Kretschmer löscht Anti-AfD-Tweet

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU)
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU)
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Kahnert
Nach Abmahnung
 

Sachsens Ministerpräsident Kretschmer löscht Anti-AfD-Tweet

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hat seinen kritischen Tweet zur AfD gelöscht. Grund sei die ihm von der AfD zugestellte anwaltliche Unterlassungserklärung. Nach eingehender juristischer Prüfung habe er sich entschieden, den Tweet zu löschen. Grund seien Urteile von Gerichten zu vergleichbaren Fällen in der Vergangenheit.
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DRESDEN. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hat seinen kritischen Tweet zur AfD gelöscht. Grund sei die ihm von der AfD zugestellte anwaltliche Unterlassungserklärung. „Nach eingehender juristischer Prüfung, auch vor dem Hintergrund vergleichbarer Urteile, habe ich mich entschieden, den Tweet zu löschen. Meine persönliche Meinung, die ich mit dem Tweet deutlich gemacht habe, hat sich damit jedoch nicht geändert“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa.

Wie berichtet, hatte Kretschmer am vergangenen Samstag der AfD anläßlich ihres Parteitags in Dresden und der dort gefaßten Beschlüsse vorgeworfen, die Corona-Pandemie zu verharmlosen und dadurch viele Todesfälle in Kauf zu nehmen. „Die AfD ist eine Gefahr für unser Land“, warnte der Ministerpräsident auf Twitter und rief dazu auf, wachsam zu bleiben.

Tweet wurde auf offiziellem Account veröffentlicht

Da Kretschmer die Warnung vor der AfD auf seinem offiziellen Ministerpräsidenten-Account verbreitete, der auch von der Pressestelle der sächsischen Staatskanzlei betrieben wird, warf ihm die AfD vor, gegen das staatliche Neutralitätsgebot zu verstoßen und schickte ihm über eine Anwaltskanzlei eine Abmahnung mit der Forderung, den Tweet bis zum Ablauf des gestrigen Donnertags zu löschen. Dem kam Kretschmer nach.

Es ist nicht das erste Mal, daß sich die AfD juristisch gegen Äußerungen von Regierungsmitgliedern wehrt. Erst im vergangenen Jahr setzte sie sich gegen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vor dem Bundesverfassungsgericht durch.

Dieser hatte die AfD in einem Interview als „staatszersetzend“ bezeichnet und das Interview später auf der offiziellen Internetseite des Innenministeriums veröffentlicht. Damit habe er gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, entschieden die Karlsruher Richter in dem Fall.

Verfassungsgericht urteilte mehrfach eindeutig

Auch 2018 urteilte das Bundesverfassungsgericht zugunsten der AfD, als diese sich in ihrer Chancengleichheit verletzt sah. Ausgang war 2017 eine Pressemitteilung der damaligen Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU), die auch auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht wurde.

Darin rief Wanka dazu auf, der AfD die „Rote Karte“ zu zeigen und warf der Partei vor, die Radikalisierung der Gesellschaft zu befördern. Dadurch, so die obersten Richter in Karlsruhe, habe Wanka die AfD in ihrer Chancengleichheit verletzt und „den Grundsatz der Neutralität staatlicher Organe im politischen Wettbewerb mißachtet“. (krk)

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Kahnert
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