ULM. Im Fall der Gruppenvergewaltigung eines 14 Jahre alten Mädchens hat das Landgericht Ulm am Montag vier Asylbewerber verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß die Einwanderer aus dem Irak und Afghanistan die Heranwachsende in der Halloween-Nacht 2019 mehrfach vergewaltigt hatten, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.
Zwei der Angeklagten müssen nun für zwei Jahre und drei Monate in Haft. Einer davon wurde wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt, der andere wegen Vergewaltigung in drei Fällen. Die beiden anderen müssen wegen Vergewaltigung, Beihilfe zur Vergewaltigung und Körperverletzung für je zwei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis.
Die 17 bis 26 Jahre alten Männer hatten dem Bericht zufolge die meiste Zeit des im Juli 2020 begonnenen Prozesses geschwiegen. Der Vorsitzende Richter wertete es demnach als strafmildernd, daß sie sich gegen Ende des Verfahrens teilweise doch zu den Taten geäußert hatten.
Strafen „nahezu am untersten Rand“ des Strafmaßes
Die Strafen gegen die Asylbewerber seien „nahezu am untersten Rand“ des Strafmaßes angesiedelt, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. „Es gab Zweifel und es sind auch noch Zweifel vorhanden.“ Der Prozeß sei vor allem durch die schwierige Vernehmung des Opfers geprägt gewesen. „Im Verlauf des Prozesses stellte sich heraus, daß die 14jährige Geschädigte aufgrund ihrer psychischen Verfassung nicht mehr uneingeschränkt in der Lage war, zur weiteren Vernehmung zur Verfügung zu stehen. Es waren bei weiterer Vernehmung ernsthafte gesundheitliche Schäden zu erwarten“, sagte ein Sprecher des Gerichts am Dienstag der JUNGEN FREIHEIT.
Laut Anklage überredeten die Männer die damals 14jährige, mit ihnen in eine Unterkunft im Illertal zu fahren. Einen von ihnen habe das Mädchen bereits zuvor gekannt. In der Einrichtung sollen sie das Opfer dann zunächst mit Betäubungsmitteln wehrlos gemacht und anschließend mißbraucht haben.
Ursprünglich war noch ein 16 Jahre alter Iraner mitangeklagt. Das Verfahren gegen ihn war aber nach der Verständigung auf einen Täter-Opfer-Ausgleich eingestellt worden. Bei ihm handelt es sich um den Bekannten des Opfers. (ls)