Anzeige
Anzeige

13 Prozeßtage: Gruppenvergewaltigung in Ulm: Fünf Asylbewerber vor Gericht

13 Prozeßtage: Gruppenvergewaltigung in Ulm: Fünf Asylbewerber vor Gericht

13 Prozeßtage: Gruppenvergewaltigung in Ulm: Fünf Asylbewerber vor Gericht

Landgericht Ulm Foto: dpa
Landgericht Ulm Foto: dpa
Landgericht Ulm Foto: dpa
13 Prozeßtage
 

Gruppenvergewaltigung in Ulm: Fünf Asylbewerber vor Gericht

Nach der Vergewaltigung eines 14 Jahre alten Mädchens müssen sich in den kommenden Monaten fünf Männer vor dem Landgericht Ulm verantworten. Bei den Angeklagten handelt es sich um Asylbewerber aus Afghanistan, dem Irak und dem Iran.
Anzeige

ULM. Nach der Vergewaltigung eines 14 Jahre alten Mädchens müssen sich in den kommenden Monaten fünf Männer vor dem Landgericht Ulm verantworten. Bei den Angeklagten handelt es sich um Asylbewerber aus Afghanistan, dem Irak und dem Iran. Ihnen wird vorgeworfen, sich mehrfach an dem Mädächen vergangen beziehungsweise sich an der Tat beteiligt zu haben, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Der Prozeß soll am 9. Juli beginnen und 13 Tage bis Anfang November dauern. Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Februar Anklage wegen der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in der Halloween-Nacht im vergangenen Jahr erhoben. Einer der Verdächtigen räumte die Tat ein, die übrigen bestritten die Vorwürfe. Der Fall hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt.

Bürgermeister entschuldigte sich für Aussage

Wie Staatsanwaltschaft und Polizei damals mitgeteilt hatten, sei die 14jährige in der Nacht zum 1. November 2019 auf die fünf Ausländer im Alter zwischen 14 und 26 Jahren getroffen, von denen sie einen gekannt hatte. Die Gruppe soll sie dann überredet haben, mit ihnen in eine Unterkunft im Illertal zu fahren. Dort sollen sich die Jugendlichen und Männer an ihr vergangen haben, wie sie später ihren Eltern anvertraute.

Der Ulmer Bürgermeister Gunter Czisch (CDU) hatte daraufhin kritisiert: „Ich frage mich allerdings, was ein 14jähriges Mädchen nachts in Ulm will. Eltern haben die Pflicht dafür zu sorgen, daß ein minderjähriges Mädchen nicht allein in der Stadt rumläuft.“ Alle müßten in die Pflicht genommen werden, damit solche Fälle verhindert würden, verdeutlichte er gegenüber der Südwest Presse. Für die Aussage entschuldigte er sich später. „Selbstverständlich trägt das Mädchen keinerlei Schuld. Die Schuld an dieser Tat liegt ausschließlich und eindeutig bei den mutmaßlichen Tätern.“ (ls)

Landgericht Ulm Foto: dpa
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag