BERLIN. Der Sozialwissenschaftler Alexander Häusler hat das Ende der AfD prognostiziert, sollte sie vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden. „Die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall wirkt wie ein Damoklesschwert, sie ist existenzbedrohend“, sagte er der taz. In dem Fall werde sie ihre bürgerlichen Wähler verlieren. „Wenn die Brücke zum bürgerlichen Lager bricht, dann war es das mit diesen Erfolgen. Allein mit ostdeutschen Protestwählern und offen Rechtsextremen lassen sich keine großen Wahlerfolge erzielen.“
Den Grund für die drohende Überwachung machte Häusler bei der AfD selbst aus. „Die AfD hat die populistische Eskalationsschraube überdreht. Sie ist dadurch in ihrer Entwicklung immer weiter nach rechts gerückt und quasi zwangsläufig ins Visier der Verfassungsschutzbehörden gekommen.“ Mit ihrer populistischen Eskalationsschraube habe sich die AfD ihr eigenes Grab geschaufelt.
Sollte die Partei das Etikett „rechtsextremer Verdachtsfall“ erhalten, drohten ihr auch finanzielle Einbrüche, zeigte sich Häuser überzeugt. „Weil sie auch stark von Privatspendern lebt und ein Unternehmer sich eine Spende an die AfD nun zweimal überlegen wird, wenn er Gegenkampagnen fürchten muß, weil er eine rechtsextreme Partei unterstützt. Die Erfolgsgeschichte der AfD dürfte vorbei sein.“
AfD klagt vor Verwaltungsgericht Köln
Für Häusler, der über gute Kontakte ins Antifa-Milieu verfügt und dessen Artikel auch in linksradikalen Szenepublikationen erschienen, wäre es „fatal“, wenn es der AfD gelänge, sich erfolgreich gegen die Einstufung zu wehren.
Anfang der Woche hatte der sächsische Verfassungsschutz den dortigen Landesverband der AfD als Verdachtsfall eingestuft. Nach Thüringen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt ist die sächsische AfD der vierte Landesverband, der vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet wird.
Über eine Einstufung der Gesamtpartei gibt es derzeit beim Bundesamt für Verfassungsschutz eine Stillhalteerklärung. Der Erkenntnisstand soll erst öffentlich gemacht werden, wenn das Verwaltungsgericht Köln über eine Klage der AfD dagegen entschieden hat. (ag)