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Corona-Maßnahmen: Bund und Länder verlängern und verschärfen Lockdown

Corona-Maßnahmen: Bund und Länder verlängern und verschärfen Lockdown

Corona-Maßnahmen: Bund und Länder verlängern und verschärfen Lockdown

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Verlängerung des Lockdowns: Auch Shculen sollen geschlossen bleiben Foto: picture alliance / Eibner-Pressefoto | Weber/ Eibner-Pressefoto
Corona-Maßnahmen
 

Bund und Länder verlängern und verschärfen Lockdown

Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf eine Verlängerung des Lockdowns geeinigt. Demnach soll die Einschränkung des öffentlichen Lebens bis Ende Januar verlängert werden. In Regionen mit einer hohen Anzahl an Neuinfektionen ist zudem geplant, den Bewegungsspielraum der Bürger drastisch zu begrenzen.
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Cato, Palmer, Exklusiv

BERLIN. Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich laut übereinstimmenden Berichten am Dienstag auf eine Verlängerung des Lockdowns geeinigt. Demnach soll die Einschränkung des öffentlichen Lebens bis Ende Januar verlängert werden. Sie gilt bereits seit dem 16. Dezember.

Auch im Privaten sind weitere Begrenzungen geplant. So sollen Zusammenkünfte nur noch mit einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person erlaubt sein, ausgenommen sind Angehörige. Schulen und Kitas sollen ebenfalls bis Ende geschlossen bleiben, berichten mehrere Medien unter Berufung auf einer ihnen vorliegenden Beschlußvorlage.

Bewegungsradius soll eingeschränkt werden

Seit Anfang November herrschen in Deutschland zahlreiche Corona-Beschränkungen. Beispielsweise sind Restaurants und Gaststätten geschlossen, Speisen dürfen nur zum Mitnehmen verkauft werden. Auch Kinos und Theater mußten ihren Betrieb einstellen. Mitte Dezember waren die Maßnahmen dann nochmals verschärft worden, ohne daß sich dies bislang allerdings groß auf die Zahl der Neuinfektionen ausgewirkt hat.

Deshalb verständigte sich die Bund-Länder-Konferenz auf die Möglichkeit, den Bewegungsradius der Bürger in Regionen mit einer hohen Infektionsrate drastisch zur beschränken. Dort, wo eine Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche registriert wird, soll der erlaubte Aufenthalt auf einen Umkreis von 15 Kilometern um den eigenen Wohnort begrenzt werden. Die genaue Regelung hierzu ist noch nicht bekannt. Eine solche Maßnahme hatte bislang nur Sachsen beschlossen.

Das Robert-Koch-Institut meldete am Dienstag 11.897 Neuinfektionen und 944 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus, was einem Anstieg im Vergleich zum Vortag bedeute. Allerdings könnten die Zahlen aufgrund von Silvester, Neujahr und dem darauffolgenden Wochenende das Infektionsgeschehen nur unzureichend abbilden. (krk)

Verlängerung des Lockdowns: Auch Shculen sollen geschlossen bleiben Foto: picture alliance / Eibner-Pressefoto | Weber/ Eibner-Pressefoto
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