POTSDAM. Der ehemalige Brandenburger AfD-Landeschef Andreas Kalbitz hat angekündigt, sein Amt als Fraktionsvorsitzender im Landtag ruhen zu lassen. Er wolle zunächst die juristische Klärung über seinen Ausschluß aus der Partei durch das Landgericht Berlin abwarten, sagte Kalbitz am Dienstag nach einer Sondersitzung der AfD im Landtag.
Das Bundesschiedsgericht der AfD hatte Ende Juli die Annullierung der Parteimitgliedschaft Kalbitz’ durch den Bundesvorstand bestätigt, indem es einen Antrag des Brandenburger Politikers ablehnte. Der Vize-Fraktionsvorsitzende Steffen Kubitzki hatte nach der Entscheidung des Parteigerichts gesagt, die Konsequenzen daraus müßten nun beraten werden, damit die Partei keinen weiteren Schaden nehme.
AfD-Chef Jörg Meuthen lobte den Beschluß. „Die heutige Entscheidung in der Brandenburger Landtagsfraktion ist richtig und macht deutlich, daß Andreas Kalbitz unter den gegebenen Umständen nicht Vorsitzender der Fraktion sein kann“, sagte er der JUNGEN FREIHEIT. Der Partei liegt bis heute weder ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz noch eine Klage im Hauptsacheverfahren auf zivilrechtlichem Wege seitens Herrn Kalbitz vor. Bis in der Hauptsache entschieden sei, gelte der Beschluß des Bundesvorstandes.
Gauland nahm an Sondersitzung teil
Der Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller teilte auf dem Kurznachrichtendienst Twitter mit, der Vorschlag sei auf Kalbitz zurückgegangen und von der Fraktion einstimmig angenommen worden.
AfD Brandenburg: Die AfD-Landtagsfraktion beschloss auf Vorschlag des Fraktionsvorsitzenden Herrn Kalbitz, dass er sein Amt als Fraktionsvorsitzender ruhen lässt bis das zuständige Gericht eine Eilentscheidung getroffen hat. Die Fraktion votierte einstimmig für den K.-Vorschlag!
— Wilko Möller (MdL) (@Wilko_Moeller) August 4, 2020
Am der rund vierstündigen Sondersitzung am Dienstag hatte auch der AfD-Ehrenvorsitzende und Fraktionschef im Bundestag, Alexander Gauland, teilgenommen. Angesprochen auf seine Teilnahme an der Besprechung sagte Gauland laut der Nachrichtenagentur dpa: „Ich bin von der Fraktion eingeladen, Punkt.“
Ende Juni hatte Kalbitz vor dem Landgericht Berlin erstritten, daß er solange Mitglied der Partei bleiben dürfe, bis die Frage seiner Mitgliedschaft im Hauptverfahren vor dem Bundesschiedsgericht geklärt sei. Im Fall einer Niederlage kündigte er an, sich durch alle zivilrechtlichen Instanzen zu klagen.
Im Mai hatte der AfD-Bundesvorstand Kalbitz’ Mitgliedschaft mit der Begründung für ungültig erklärt, er habe bei seinem Eintritt in die Partei seine vorherige Mitgliedschaft bei der 2009 vom Bundesinnenministerium verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ)“ und bei den Republikanern verschwiegen. (ls)