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Zu geringe Strafen bei Kindesmißbrauch: Keinen Tag länger hinnehmbar

Zu geringe Strafen bei Kindesmißbrauch: Keinen Tag länger hinnehmbar

Zu geringe Strafen bei Kindesmißbrauch: Keinen Tag länger hinnehmbar

Christine Lambrecht (SPD): Besitz von Kinderpornos soll nur Vergehen bleiben Foto: imago images / Future Image
Zu geringe Strafen bei Kindesmißbrauch
 

Keinen Tag länger hinnehmbar

Die jüngsten Fälle von Kindesmißbrauch zeigen ein grundsätzliches Problem des deutschen Rechtsstaatsverständnisses auf: Wer sich „wiedereingliederungswillig“ gibt, hat vor einem deutschen Gericht wenig zu befürchten. Und Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) lehnt sogar schärfere Strafen ab. Ein Kommentar von Boris T. Kaiser.
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Es gibt Themen, die sind so widerwärtig, so abartig und ekelerregend, daß sich eigentlich alles in einem dagegen sträubt, sich damit zu beschäftigen, man es aber genau deshalb unbedingt tun muß. Die zahlreichen Fälle von Kindesmißbrauch, die derzeit Presse und Justiz beschäftigen, sind genau so ein Thema. Fälle, wie der von Holger P. Der Gymnasiallehrer und zweifache Vater hatte gestanden, 2015 seinen damals zweijährigen Sohn sexuell mißbraucht und Massen an Mißbrauchs-Dateien besessen zu haben.

Nachdem er durch einen Hinweis des US-Geheimdienstes NSA aufgeflogen war, wurde der verheiratete Mann aus Niedersachsen dafür zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Ein Urteil, das jedem Normalbürger mit einem gesunden Gerechtigkeitsbewußtsein wie eine Pervertierung des Rechtsstaates vorkommen mußte. Juristen werden aber gewußt haben, daß die Strafe nach deutschen Maßstäben, bereits zu der härteren gehörte. Immerhin drei Monate oberhalb der Grenze, bis zu der nach hiesigem Recht noch eine Bewährungsstrafe verhängt werden kann.

Denn eine solche ist theoretisch und leider häufig auch ganz praktisch bei Kindesmißbrauch – selbst in diesem Ausmaß – in der Bundesrepublik immer noch möglich. Daß dem so ist, stellte die Berufungsverhandlung, in dem alle Grenzen der Vorstellungskraft sprengenden Fall, unter Beweis. Dem Pädophilen und seinem Anwalt war die Strafe nämlich immer noch zu hart. In der Revision behauptete der Verteidiger des Kinderschänders, sein Mandant verspüre „kein sexuelles Bedürfnis“ mehr. Richter Axel Schulte vom Landgericht Bückeburg wollte ihm das glauben und auch, daß der Angeklagte versuche, sein Leben in den Griff zu bekommen. Deshalb hob er die Haftstrafe auf und wandelte sie in eine zweijährige Bewährungsstrafe um. Das geht nämlich gerade noch. Zumindest juristisch.

Ein grundsätzliches Probleme des deutschen Rechtsstaatsverständnisses

Der Fall zeigt gleich mehrere grundsätzliche Probleme des deutschen Rechtsstaatsverständnisses auf, nachdem es in erster Linie nicht um eine Sühne der Schuld oder eine Tatsächliche Bestrafung des Täters geht, sondern um dessen Resozialisierung. Wer sich „wiedereingliederungswillig“ gibt, hat vor einem deutschen Gericht, egal was er verbrochen hat, immer gute Chancen auf das mildestmögliche Urteil.

Oft muß der Kriminelle sogar nicht mal Besserungsbereitschaft heucheln. Es genügt, daß Richter, Gutachter, Staatsanwälte und Sozialarbeiter an das Beste im Menschen auf der Anklagebank glauben, auch wenn dieser ein noch so asoziales und verkommenes Subjekt ist. Hinzu kommt, daß die im Gesetz vorgesehenen Strafen häufig an sich schon viel zu niedrig sind. Wenn vermeintliche Experten immer wieder betonen, daß das mögliche Strafmaß für Verbrechen in Deutschland absolut ausreichend sei, daß Richter diese „hohen Strafen“ eben einfach nur verhängen müßten, ist das zum einen Blödsinn – nicht zuletzt auch im internationalen Vergleich –, zum anderen trifft es wenn überhaupt allenfalls auf die Höchststrafen zu.

Das eigentliche Problem sind in vielen Fällen aber die Mindeststrafen. Diese sind selbst bei übelsten Gräueltaten oft so niedrig, daß zumindest Ersttäter und alle, die auf eine schwere Kindheit oder sonstige Ausreden verweisen können, nach Möglichkeit immer erst mal mit einer Verurteilung auf Bewährung davonkommen sollen. So gab es im Jahr 2018 laut Bild-Zeitung zum Beispiel 464 Haft-Verurteilungen nach §176a StGB („schwerer sexueller Kindesmißbrauch“). Für 97,7 Prozent der verurteilten Kinderschänder wurden die Strafen zur Bewährung ausgesetzt.

Die Zahlen schockieren

Diese Zahlen schockieren. Wohl kaum ein Bürger dieses Landes wird diese Fakten der Schande auch nur einen Tag noch länger ertragen wollen. Wenn es nach der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) geht, sollen die Deutschen aber genau diese Schande weiterhin hinnehmen. Die SPD-Politikerin widersetzt sich beharrlich dem Volkswillen sowie der Forderung so gut wie aller Innenminister der Länder und Jugendminister von Bund und Ländern, wonach die Strafen für Kinderschänder entschieden erhöht werden sollen.

Daß diese überhaupt so niedrig ausfallen können, liegt unter anderem daran, daß beispielsweise der Besitz von Kinderpornos nach deutschem Recht kein Verbrechen, sondern lediglich ein Vergehen ist. Das gilt auch für Fälle, bei dem es zu einem sogenannten „einfacher Mißbrauch“ kommt. Zu diesem zählt zum Beispiel auch das Berühren von Genitalien eines Kindes zur eigenen sexuellen Erregung.

Aus irgendeinem Grund will die SPD-Frau offenbar, daß dies auch so bleibt. Auf Pressenachfragen reagierte die Ministerin, indem sie ihren Sprecher für sich antworten ließ. Dieser griff zu den typischen Argumentationstricks und verwies eben, wie üblich, darauf, daß Kindesmißbrauch bereits jetzt „zu den schwersten Straftaten“ gehöre und mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe plus Sicherungsverwahrung geahndet werden könnten. Die Betonung liegt hier wieder einmal auf „könnten“. Die Realität im Justizalltag sieht oft anders aus. Selbst bei Wiederholungstätern.

Ganz untätig will die Ministerin aber dennoch nicht bleiben. Ihr Sprecher verweist auf Gesetzespläne, wonach soziale Netzwerke Kinderpornografie künftig der Polizei melden müßen, was wohl eine der schwächsten politischen Blendgranaten der Geschichte sein dürfte. Es wird sicherlich kaum jemanden geben, der daran glaubt, daß Pädo-Kriminelle ihre perversen Fotos und Videos im großen Stil bei Facebook hochladen oder daß großangelegte Kinderpornoringe ihre abartige Ware im Wesentlichen über die bekanntermaßen jetzt schon hochüberwachten sozialen Medien vertreiben.

Christine Lambrecht (SPD): Besitz von Kinderpornos soll nur Vergehen bleiben Foto: imago images / Future Image
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