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Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Es geht um Einschüchterung

Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Es geht um Einschüchterung

Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Es geht um Einschüchterung

Heiko Maas
Heiko Maas
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD): Renaissance des Stasi-Staates Foto: picture alliance / AP Images
Netzwerkdurchsetzungsgesetz
 

Es geht um Einschüchterung

Die jüngste Kreation aus dem Hause Heiko Maas ist unverhohlen ein Gesetz mit politischem Auftrag. Es soll Ansätze einer Gegenöffentlichkeit zerschlagen. „Fake News“ der eigenen Politik fallen selbstverständlich nicht darunter. Es ist ein weiterer Schritt zur Renaissance des Stasi-Staates. <>Ein Kommentar von Thorsten Hinz.<>
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Das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz des Heiko Maas, das der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD vergangenen Freitag beschlossen hat, ist genauso schlimm, wie sein Name nahelegt. Es ist ein weiterer Schritt zur Renaissance des Stasi-Staates.

Der war nicht so sehr von Massenverhaftungen und polizeilichen Prügelorgien gekennzeichnet, sondern von flächendeckender Kontrolle und Überwachung und von systematischer Denunziation. Dadurch wurde eine Atmosphäre des gegenseitigen Mißtrauens, der Unsicherheit und Vergeblichkeit erzeugt und eine freie Kommunikation, die oppositionelles Handeln vorbereitet, verhindert.

Ansätze einer Gegenöffentlichkeit zerschlagen

Auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz dient dem Zweck, die Ansätze einer Gegenöffentlichkeit, die sich vom Machtdiskurs der politisch-medialen Klasse emanzipiert, zu zerschlagen. Anlaß war der Wahlsieg Donald Trumps, der sich, getragen von einem in den sozialen Medien artikulierten Volkszorn, gegen die Kandidaten des Establishments durchsetzte.

Das Gesetz verpflichtet die Betreiber von sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter und Youtube, „offensichtlich rechtswidrige“ beziehungsweise strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Für nicht eindeutige Fälle ist eine Frist von sieben Tagen vorgesehen. Bei wiederholten Verstößen drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro.

Was ist mit den „Fake News“ der eigenen Politik?

Dieselben Leute, die den Anstieg der Kriminalität als den Preis verharmlosen, der für eine weltoffene Gesellschaft nun mal zu zahlen sei, erklären „Fake News“ (Falschmeldungen) und „Hate Speech“ (Haßsprache) zu staatsgefährdenden Vergehen. Das ist ein objektiver, aber kein subjektiver Widerspruch, denn ihnen geht es nur um „Fakes“, die sich gegen ihre Politik und den eigenen Dominanzanspruch richten.

Im Bedarfsfall verdrehen sie die Fakten, daß sich die Balken biegen. Man denke an die zahlreichen Berichte, die 2015 und 2016 über den Bildungsstand der Neuankömmlinge aus dem arabischen Raum verbreitet wurden. Angeblich lag er weit über dem der Deutschen. Vom Wirtschaftswunder, das sich mit der Flüchtlingswelle ankündigte, ganz zu schweigen.

Ein Gesetz mit politischem Auftrag

Würde man das Gesetz rückwirkend und politisch neutral anwenden, dann müßten die beteiligten Qualitätsmedien durchweg ihren Betrieb einstellen, ihre Immobilien und Gerätschaften verkaufen und die Gehälter und Pensionen der journalistischen Mitläufer bis auf den Hartz-IV-Betrag absenken, um die fälligen Bußgelder zahlen zu können.

Das Gesetz macht aus der politischen Absicht keinen Hehl. So heißt es in der Problembeschreibung: „Durch Haßkriminalität und andere strafbare Inhalte kann jede und jeder aufgrund der Meinung, Hautfarbe oder Herkunft, der Religion, des Geschlechts oder der Sexualität diffamiert werden. Haßkriminalität und andere strafbare Inhalte, die nicht effektiv bekämpft und verfolgt werden können, bergen eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft.“

Gesetz mit lupenreiner DDR-Semantik

Das Wortgeklingel transportiert eine lupenreine DDR-Semantik. Im SED-Staat hatte ein stellvertretender Kulturminister aufmüpfigen Schriftstellern gedroht, „daß, wer dichtend, malend oder tönend den Haß aufs Leben zu kultivieren trachte, wer im Gewand der Kunst gegen den Sozialismus agiere, eine Zurückweisung erleben werde, die entschiedener ausfalle, als manchem geläufig sei“.

Im übrigen ist „Haßkriminalität“ kein Inhalt, sondern ein Delikt. Doch die Unschärfe hat Methode und ist Bestandteil eines zunehmend politisierten Strafrechts. Durch den Begriff „Haßkriminalität“ wird die „böse“, also politisch inopportune Absicht über die konkrete Handlung gestellt.

Das Gesetz zielt auf Einschüchterung ab

Wenn eine Gruppe Südländer gezielt eine „deutsche Kartoffel“ herauspickt und ihr den Schädel einschlägt, hat sie gute Chancen, daß ihr Treiben vor Gericht als überschießende Reaktion in der jugendlichen Selbstfindungsphase banalisiert wird. Wem aus Zorn darüber die Forderung „Kriminelle Ausländer raus!“ entschlüpft, sieht sich schnell mit einer Anklage wegen Volksverhetzung konfrontiert.

Das Gesetz zielt auf Einschüchterung ab. Jede grundsätzliche Kritik am Merkel-Kurs, an der Massenzuwanderung, an Islamisierung, dem Feminismus und Genderismus soll in die Zone der juristischen Vagheit und der Kriminalisierung gerückt werden.

Betätigungsfeld für gewohnheitsmäßige Denunzianten

Sollte es in Kraft treten, werden die sozialen Netzwerke aus Gründen der Risikovermeidung umfassende Löschorgien veranstalten. Gleichzeitig wird das Betätigungsfeld für gewohnheitsmäßige Denunzianten noch größer, als es ohnehin schon ist, während bei politisch aktiven Nutzern die Furcht wächst, in ihr Visier zu geraten.

Ein Parallelität zu den Druck- und elektronischen Medien herzustellen, die ebenfalls selektieren, was in ihren Kommentarspalten erscheint, ist abwegig. Zum einen nehmen Facebook, Twitter & Co. eine Monopolstellung ein. Zweitens sind sie kein publizistisches Medium, sondern eine technische Plattform, auf der sich unterschiedliche Publizitäten entfalten. Hier präventiv politisch-korrekte Leitplanken einzuziehen, ist daher die glatte Negation von Meinungsfreiheit und -vielfalt. Man nennt das auch: Zensur!

Wohnungsdurchsuchungen zum „Aktionstag“

Zweck, Gehalt und Wirkung des Gesetzes erschließen sich vollständig erst im Kontext der gesellschaftspolitischen Entwicklung. Bereits für das „Teilen“ eines „fremdenfeindlichen“ Posts werden heute Geldstrafen verhängt, wobei „fremdenfeindlich“ ein beliebig dehnbarer Begriff ist.

Am 20. Juni veranstalteten Polizei und Justiz den zweiten „bundesweiten Aktionstag  zur Bekämpfung von Haßspostings“. Ab sechs Uhr früh wurden Wohnungsdurchsuchungen, Vernehmungen und „weitere Maßnahmen“ gegen 36 Beschuldigte durchgeführt. Wie es in der Pressemitteilung des BKA heißt, richteten sie sich gegen „überwiegend politisch rechts motivierte Volksverhetzungen“.

Eintritt in die DDR- und Stasi-Tradition

Die Bezeichnung „Aktionstag“ liefert den sicheren Hinweis, daß keinerlei Gefahr im Verzug vorlag. Es handelte sich um eine politische Demonstration mit den Mitteln von Polizei und Justiz. Die Netzseite des Bundeskriminalamtes fordert alle dazu auf, sich der Demonstration der Staatsmacht anzuschließen: „Die Bekämpfung von Haß und Hetze im Internet ist eine große, gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Nahezu jeder kann einen Beitrag leisten.“

Zu den aktivsten Beiträgern zählen zweifellos die Amadeu-Antonio-Stiftung und ihre Chefin, die ehemalige Stasi-Informantin Anetta Kahane, die Minister Maas bei der Überwachung des Internets zuverlässig zur Hand gehen. Die personelle Kontinuität ist kein Zufall, sondern folgerichtig. Sie steht symbolhaft für den schleichenden Eintritt der Bundesrepublik in die DDR- und Stasi-Tradition.

JF 28/17

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD): Renaissance des Stasi-Staates Foto: picture alliance / AP Images
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