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Geburtsdatum 1. Januar: Flüchtlinge werden volljährig: Asylkosten für Kommunen explodieren

Geburtsdatum 1. Januar: Flüchtlinge werden volljährig: Asylkosten für Kommunen explodieren

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Asylbewerber
Asylbewerber
Asylbewerber auf dem Bahnhof Berlin-Schönefeld Archivfoto: picture alliance
Geburtsdatum 1. Januar
 

Flüchtlinge werden volljährig: Asylkosten für Kommunen explodieren

Auf die Landkreise und Städte in Deutschland kommen mit dem Jahreswechsel deutlich höhere Kosten für die Betreuung junger Flüchtlinge zu. Das liegt daran, daß bisherige unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) nun formal als volljährig gelten Allein in Bayern „feierten“ 65 Prozent aller dort lebendenden UMF nun ihren 18. Geburtstag.
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MÜNCHEN. Auf die Landkreise und Städte in Deutschland kommen mit dem Jahreswechsel deutlich höhere Kosten für die Betreuung junger Flüchtlinge zu. Das liegt daran, daß bisherige unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) nun formal als volljährig gelten, berichtet der Spiegel.

Damit fallen diese aus der Jugendhilfe, die von den Bundesländern finanziert wird. Für ihre weiteren Betreuungskosten sind die Kommunen zuständig. Hintergrund seien die chaotischen Zustände auf dem Höhepunkt der Asylkrise 2015. Dort war für zahlreiche ohne Papiere Eingereiste der Einfachheit halber der 1. Januar 1999 als Geburtstag notiert worden.

Allein in Bayern „feierten“ 65 Prozent aller dort lebendenden UMF nun ihren 18. Geburtstag. Die Kommunen im Freistaat rechnen für 2017 deshalb mit Mehrausgaben von rund 60 Millionen Euro.

55.000 Asylsuchende erhalten Geld für Ausreise

Unterdessen hat das Bundesinnenministerium Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bestätigt, wonach im vergangenen Jahr 54.123 abgelehnten Asylbewerber staatliche Zahlungen für die Rückkehr bewilligt wurden, damit sie in ihre Herkunftsländer zurückkehren.

Die Höhe dieser Zahlungen belief sich auf 21.500.000 Euro. Wie viele von den rund 54.000 Personen in ihre Heimat zurückkehrten, ist nicht bekannt. 2015 sind den Angaben zufolge 35.514 tatsächliche Ausreisen erfolgt. Abgeschoben wurden 2016 knapp 24.000 Personen und im Jahr 2015 rund 21.000 Ausreisepflichtige – also deutlich weniger als freiwillig zurückkehrten.

Die „Reisebeihilfen“ liegen bei 200 Euro für Erwachsene und Jugendliche und bei der Hälfte für Kinder. Als Starthilfe stellt die Bundesregierung 300 bis 500 Euro zur Verfügung. (vo/ls)

Asylbewerber auf dem Bahnhof Berlin-Schönefeld Archivfoto: picture alliance
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