BERLIN. Das Landgericht Köln hat eine vom türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan geforderte einstweilige Verfügung gegen Springer-Chef Mathias Döpfner zurückgewiesen. Dies sagte eine Gerichtssprecherin der Nachrichtenagentur dpa.
Der Springer-Chef hatte sich mit dem ZDF-Moderator Jan Böhmermann solidarisiert und in einem Beitrag für die Welt am Sonntag geschrieben: „Ich möchte mich, Herr Böhmermann, vorsichtshalber allen Ihren Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschließen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen.“ Erdoğans Anwalt Ralf Höcker hatte deswegen juristische gegen Döpfner beim Landgericht Köln eingeleitet.
Springer zeigt sich zurückhaltend
Höcker hatte vor der Entscheidung angekündigt, er werde seinem Mandanten bei einer Zurückweisung raten, in die nächste Instanz zu gehen. Erdoğan überzieht derzeit Böhmermann und andere Unterstützer des ZDF-Moderators wegen dessen Anti-Erdoğan-Gedichtes mit Klagen.
Die Verurteilung des Böhmermann-Textes durch die Bundesregierung hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Kritiker werfen der Koalition vor, die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland nicht ausreichend geschützt zu haben.
Die Bundesregierung hatte zuletzt grünes Licht für die Strafverfolgung Böhmermanns auf Basis des Paragraph 103 des Strafgesetzbuches („Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“) gegeben. Dazu ist ein formeller Beschluß des Kabinetts nötig. Zugleich kündigte Merkel an, den Paragraph bis 2018 ersatzlos zu streichen. (ho)