STUTTGART. Eine Frau aus Stuttgart hat trotz eines Erbes in erheblicher Höhe versucht, staatliche Sozialleistungen zu erhalten. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat ihre Klage nun abgewiesen. Die 1962 geborene Klägerin hatte gemeinsam mit ihrer Schwester ein umfangreiches Vermögen geerbt. Dazu gehörten mehrere Immobilien mit Verkehrswerten von 627.000 und 340.000 Euro.
Außerdem verfügte sie über eine Eigentumswohnung, Depots im Wert von mehr als 90.000 Euro sowie weitere Vermögensgegenstände wie Gemälde, Möbel, Münzen und ein Auto.
Dennoch beantragte die selbständige Sportkurstrainerin beim Jobcenter Bürgergeld. Die Behörde lehnte den Antrag ab, weil sie aufgrund ihres Vermögens nicht als hilfebedürftig gelte. Daraufhin zog die Frau laut Bericht vor Gericht. Nach der Aufteilung des Nachlasses belief sich ihr Vermögen nach Angaben des Gerichts auf mehr als 642.000 Euro. Zudem hatte sie bereits eine Wohnung aus dem Erbe für 112.500 Euro verkauft und damit liquide Mittel erhalten.
Bürgergeld, weil noch kein voller Zugriff auf das Erbe?
Die Klägerin argumentierte unter anderem, sie habe zunächst nicht frei über Teile des Erbes verfügen können und einige Immobilien hätten saniert werden müssen. Das Gericht folgte dieser Darstellung jedoch nicht.
Die Richter stellten klar, dass Personen mit erheblichem verwertbarem Vermögen keinen Anspruch auf Bürgergeld haben. Wenn Vermögen voraussichtlich innerhalb des Bewilligungszeitraums zu Geld gemacht werden kann, komme allenfalls ein Darlehen in Betracht – nicht jedoch ein Zuschuss. (rr)






