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Berliner Partizipationsgesetz: Bevorzugung von Migranten im öffentlichen Dienst offenbar verfassungswidrig

Berliner Partizipationsgesetz: Bevorzugung von Migranten im öffentlichen Dienst offenbar verfassungswidrig

Berliner Partizipationsgesetz: Bevorzugung von Migranten im öffentlichen Dienst offenbar verfassungswidrig

Felor Badenberg (CDU), Berliner Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, wartet während der Pressekonferenz nach der Sitzung des Berliner Senats auf Fragen der Journalisten. Porträtaufnahme von Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) vor blauem Hintergrund mit dem Schriftzug „BERLIN“ und dem Berliner Bären-Logo. Badenberg trägt eine Brille und einen dunklen Blazer. Die Aufnahme entstand bei einer offiziellen Veranstaltung oder Pressekonferenz. Badenberg kritisiert die verfassungsrechtlichen Mängel des Berliner Partizipationsgesetzes und setzt sich für eine Einstellungspraxis nach Eignung, Befähigung und Leistung ein. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU): Integration durch faire Chancen statt Quotenregelungen für Migranten. Foto: picture alliance/dpa | Soeren Stache
Felor Badenberg (CDU), Berliner Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, wartet während der Pressekonferenz nach der Sitzung des Berliner Senats auf Fragen der Journalisten. Porträtaufnahme von Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) vor blauem Hintergrund mit dem Schriftzug „BERLIN“ und dem Berliner Bären-Logo. Badenberg trägt eine Brille und einen dunklen Blazer. Die Aufnahme entstand bei einer offiziellen Veranstaltung oder Pressekonferenz. Badenberg kritisiert die verfassungsrechtlichen Mängel des Berliner Partizipationsgesetzes und setzt sich für eine Einstellungspraxis nach Eignung, Befähigung und Leistung ein. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU): Integration durch faire Chancen statt Quotenregelungen für Migranten. Foto: picture alliance/dpa | Soeren Stache
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU): Integration durch faire Chancen statt Quotenregelungen. Foto: picture alliance/dpa | Soeren Stache
Berliner Partizipationsgesetz
 

Bevorzugung von Migranten im öffentlichen Dienst offenbar verfassungswidrig

Das Berliner Partizipationsgesetz ist wohl verfassungswidrig. Auf dessen Grundlage sollen Migranten bevorzugt in der Verwaltung eingestellt werden. Besonders zwei Paragraphen stehen in der Kritik.
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BERLIN. Ein von Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bescheinigt dem Berliner Partizipationsgesetz in zentralen Punkten Verfassungswidrigkeit. Das Gesetz, das Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst gezielt fördern soll, kollidiert demnach mit dem Grundsatz der Bestenauslese und dem Verbot von Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund von Herkunft oder Ethnie.

Konkret kritisiert das Gutachten zwei Paragraphen: zum einen die Vorgabe, dass bei Stellenausschreibungen mindestens so viele Personen mit Migrationshintergrund zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden müssen, wie es ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung entspricht – aktuell über vierzig Prozent. Zum anderen die Regelung, dass Bewerber mit Migrationshintergrund bei gleicher Qualifikation besonders berücksichtigt werden sollen. In der Praxis führte dies dazu, dass Bewerber ohne Migrationshintergrund trotz besserer Examensnoten nicht eingeladen wurden, wie aus der Senatsverwaltung berichtet wird.

Integration von Migranten gelinge „nicht durch Quoten“

Justizsenatorin Badenberg, selbst im Iran geboren, unterstütze zwar das Ziel der Integration, betonte jedoch, dass staatliches Handeln am Grundgesetz zu messen sei. „Integration gelingt nicht durch Quoten, sondern durch gleiche Chancen für alle“, sagte Badenberg dem Spiegel, dem das Gutachten vorliegt. Der Zugang zu öffentlichen Ämtern müsse nach Eignung, Befähigung und Leistung erfolgen. Das Gesetz war 2021 vom rot-rot-grünen Senat unter dem damaligen Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) verabschiedet worden und ersetzt eine weniger weitreichende Regelung aus dem Jahr 2010.

Das Gutachten der Kanzlei Redeker Sellner Dahs kommt zu dem Schluss, dass das Gesetz in seiner aktuellen Form nicht verfassungskonform ist. Es empfiehlt entweder eine Anpassung der Regelungen oder eine verfassungskonforme Auslegung. Ob das Gesetz geändert wird, ist derzeit offen. Andere Bundesländer verfügen über ähnliche, aber weniger weitreichende Regelungen zur Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst. (sv)

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU): Integration durch faire Chancen statt Quotenregelungen. Foto: picture alliance/dpa | Soeren Stache
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