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Berlin: Neukölln zahlt Fördergeld nur noch mit Antisemitismus-Klausel

Berlin: Neukölln zahlt Fördergeld nur noch mit Antisemitismus-Klausel

Berlin: Neukölln zahlt Fördergeld nur noch mit Antisemitismus-Klausel

Zeichnet für die Antisemitismus- Bestimmung verantwortlich: Stadtrat Hannes Rehfeldt (CDU). Foto: IMAGO / Berlinfoto
Zeichnet für die Antisemitismus- Bestimmung verantwortlich: Stadtrat Hannes Rehfeldt (CDU). Foto: IMAGO / Berlinfoto
Für die Bestimmung verantwortlich: Stadtrat Hannes Rehfeldt (CDU). Foto: IMAGO / Berlinfoto
Berlin
 

Neukölln zahlt Fördergeld nur noch mit Antisemitismus-Klausel

Wer in Neukölln ein Sozialprojekt mit öffentlichem Geld betreibt, muss sich künftig an die IHRA-Definition von Antisemitismus halten. Bei Verstößen droht der Geldstopp. Grüne und Linke sprechen von einem „Maulkorb“.
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BERLIN. Der Berliner Bezirk Neukölln hat die Vergabe von Fördergeldern für Sozialprojekte an eine neue Antisemitismus-Klausel gebunden. Träger müssen künftig die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance beachten. Wer dagegen verstößt, kann seine Förderung verlieren. Es geht derzeit um 40 Förderbescheide für 24 Empfänger. Das Volumen liegt nach Angaben des Bezirksamts bei rund 5,13 Millionen Euro. Verantwortlich für die neue Nebenbestimmung ist Hannes Rehfeldt, CDU-Stadtrat für Soziales und Gesundheit.

Der Bezirk begründet den Schritt mit dem Anspruch, in geförderten Projekten einen diskriminierungsfreien Zugang sicherzustellen. Neukölln sieht sich damit selbst in einer „Vorreiterrolle“. Gerade in einem Bezirk, in dem Antisemitismus immer wieder auch in Zusammenhang mit Israelhass auftritt, solle öffentliches Geld nicht an Strukturen fließen, in deren Umfeld antisemitische Propaganda geduldet wird.

Israelbezogener Antisemitismus steht im Zentrum

Die IHRA-Definition ist politisch umstritten, weil sie Antisemitismus nicht nur als Judenfeindschaft im engeren Sinne beschreibt. Sie bezieht ausdrücklich auch Angriffe auf Israel ein, wenn der Staat als jüdisches Kollektiv zum Ziel wird. Auch Vergleiche der heutigen israelischen Politik mit der Politik der Nationalsozialisten können darunterfallen.

Genau daran entzündet sich die Kritik. Die Grünen werfen der CDU vor, bei Trägern „Unklarheit und Rechtsunsicherheit“ zu schaffen. Ähnliche Förderklauseln seien bereits juristisch angreifbar gewesen. In Berlin hatte Kultursenator Joe Chialo, ebenfalls CDU, einen vergleichbaren Vorstoß wegen rechtlicher Bedenken wieder zurückgenommen.

Die Grünen sehen durch die Neuköllner Regelung nicht den Kampf gegen Antisemitismus gestärkt, sondern die Arbeit entsprechender Projekte belastet. Sie sprechen von einem „instrumentellen Verhältnis der CDU zur Antisemitismusbekämpfung“ und werfen der Partei vor, Mittel „nach CDU-Gutsherrenart“ zu verteilen.

Linke spricht von „Maulkorb“

Noch schärfer reagiert die Linkspartei. Ihr Neuköllner Bezirksbürgermeisterkandidat Ahmed Abed nennt die Klausel einen „Maulkorb gegen Kritiker der israelischen Kriegsverbrechen“. Gegenüber der taz sprach er von einer „höchst undemokratischen“ Entscheidung und einem Schulterschluss mit der „rechtsradikalen Regierung in Israel“.

Rehfeldt weist die Kritik zurück. Der CDU-Stadtrat will verhindern, dass geförderte Einrichtungen nach außen Zurückhaltung zeigen, während im Umfeld der Projekte anderes geduldet wird. „Es kann nicht sein, dass in zuwendungsfinanzierten Projekten Zurückhaltung geübt wird, aber im Nebenraum beispielsweise antisemitische Propaganda Platz findet“, sagte er. (rr)

Für die Bestimmung verantwortlich: Stadtrat Hannes Rehfeldt (CDU). Foto: IMAGO / Berlinfoto
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