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„Tiefgreifende Folgen“: Mit dem „Neuen Wehrdienst“ kommt die Ausreiseantrag-Pflicht

„Tiefgreifende Folgen“: Mit dem „Neuen Wehrdienst“ kommt die Ausreiseantrag-Pflicht

„Tiefgreifende Folgen“: Mit dem „Neuen Wehrdienst“ kommt die Ausreiseantrag-Pflicht

Ein Gelöbnis Berliner Soldaten: Mit dem neuen Wehrdienst will Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) mehr junge Leute dafür gewinnen. (Themenbild)
Ein Gelöbnis Berliner Soldaten: Mit dem neuen Wehrdienst will Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) mehr junge Leute dafür gewinnen. (Themenbild)
Ein Gelöbnis Berliner Soldaten: Mit dem neuen Wehrdienst will Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) mehr junge Leute dafür gewinnen. Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka
„Tiefgreifende Folgen“
 

Mit dem „Neuen Wehrdienst“ kommt die Ausreiseantrag-Pflicht

Wer zum Wehrdienst eingezogen werden kann, muss nun für längere Auslandsreisen einen Schein bei der Bundeswehr holen. Das Verteidigungsministerium versucht dennoch, die Betroffenen zu beruhigen.
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BERLIN. Das Bundesverteidigungsministerium hat bestätigt, dass alle potentiell wehrpflichtigen Männer ab 17 Jahren seit Januar eine Erlaubnis der Bundeswehr benötigen, wenn sie aus Deutschland für mehr als drei Monate ausreisen wollen. „Wir müssen für den Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhält“, zitierten die Zeitungen der „Ippen.Media“-Gruppe eine Sprecherin des Ressorts am Freitag. Anders als vor der Einführung des Neuen Wehrdiensts (JF berichtete) gelte diese Genehmigungspflicht „grundsätzlich auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls“.

Zugleich erkenne das Verteidigungsministerium, die Folgen dieser Regelung seien „tiefgreifend“. Entsprechende Ausreisegenehmigungen seien grundsätzlich zu erteilen. Auch wolle das Ressort „konkretisierende Regelungen“ für Befreiungen von der Antragspflicht erarbeiten, um „überflüssige Bürokratie“ zu vermeiden. „Eine endgültige Skizzierung des zu integrierenden Prozesses ist aber derzeit noch nicht möglich.“ Auch zu den möglichen Konsequenzen für die Antragspflicht-Verweigerer äußerte sich die Sprecherin laut „Ippen.Media“ nicht.

Der verpflichtende Wehrdienst wurde lediglich ausgesetzt

Im Januar trat das neue Wehrdienstgesetz in Kraft. Seitdem erhalten alle 18jährigen einen Fragebogen, worin das Interesse am Wehrdienst sowie Angaben zu Fitness und Fähigkeit abgefragt werden. Die Männer müssen diesen beantworten, für die Frauen bleibt dies freiwillig. Ab Juli 2027 beginnt zudem eine verpflichtende Musterung der 18jährigen Männer einführen. Wer sich der Pflicht entzieht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Kommen nicht genügend freiwillige Rekruten zusammen, kann der Bundestag eine Bedarfswehrpflicht beschließen. Diese ermöglicht unter anderem eine Musterung und Einberufung per Losverfahren.

Verteidigungsminister Boris Pistorius hatte noch im August betont, Deutschland brauche eine „gut aufgestellte Reserve“ für die kommenden Jahre. „Eine starke Armee ist das effektivste Mittel, um Kriege zu verhindern.“ Seit 2011 ist die Wehrpflicht in Deutschland ausgesetzt, aber nicht abgeschafft. Sie gilt für alle Männer im Alter von 18 bis 45 Jahren. Die Ausreisegenehmigung ist nach dem Wehrpflichtgesetz „für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht“. (kuk)

Ein Gelöbnis Berliner Soldaten: Mit dem neuen Wehrdienst will Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) mehr junge Leute dafür gewinnen. Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka
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