Anzeige
Anzeige
Bürobedarf

Bundeswehr-Gutachten: Pistorius-Ministerium handelte bei Abmeldepflicht rechtswidrig

Bundeswehr-Gutachten: Pistorius-Ministerium handelte bei Abmeldepflicht rechtswidrig

Bundeswehr-Gutachten: Pistorius-Ministerium handelte bei Abmeldepflicht rechtswidrig

Sein neu geplantes Gesetz bringt Deutschlands Arbeitgeber gegen ihn auf: Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD). Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
Sein neu geplantes Gesetz bringt Deutschlands Arbeitgeber gegen ihn auf: Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD). Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
Sein neu geplantes Gesetz bringt Deutschlands Arbeitgeber gegen ihn auf: Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD). Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
Bundeswehr-Gutachten
 

Pistorius-Ministerium handelte bei Abmeldepflicht rechtswidrig

Ein Gutachten sieht das Verteidigungsministerium im Rechtsbruch: Pistorius’ Haus soll eine Wehrpflicht-Vorschrift unzulässig ausgehebelt haben. Zugleich protestieren Arbeitgeber gegen neue Reserve-Pläne.
Anzeige

BERLIN. Laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hat das Verteidigungsministerium von Boris Pistorius (SPD) mit der Aussetzung einer Vorschrift im Wehrpflichtgesetz rechtswidrig gehandelt.

Im Mittelpunkt steht die sogenannte Abmeldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren. Nach dem Wehrpflichtgesetz brauchen sie eine Genehmigung ihres zuständigen Bundeswehr-Karrierecenters, wenn sie Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen.

Die Vorschrift war Anfang des Jahres im Zusammenhang mit dem „Neuen Wehrdienst“ wieder aktiviert worden und hatte scharfe Kritik ausgelöst. Pistorius versicherte daraufhin, die Regel werde im Alltag nicht angewendet, solange kein Ernstfall eintrete. Kurz danach setzte sein Ministerium die Vorschrift per Allgemeinverfügung außer Kraft. Genau das hält der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages nun offenbar für unzulässig.

Pistorius´ Ministerium überschreite Befugnisse

Das Gutachten, das von der Linksfraktion im Bundestag in Auftrag gegeben wurde und dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, kommt demnach zu dem Ergebnis, dass das Verteidigungsministerium zwar Ausnahmen festlegen dürfe. Es dürfe eine gesetzliche Regelung aber nicht faktisch vollständig aushebeln. Damit überschreite das Ministerium als Teil der Exekutive seine Kompetenzen. Ein Gesetz oder Teile davon könne allein das Bundesverfassungsgericht aufheben.

Besonders problematisch ist nach Darstellung des Gutachtens, dass die Allgemeinverfügung sämtliche betroffenen Männer von der Abmeldepflicht ausnimmt. Damit bleibe niemand übrig, für den die gesetzliche Regelung überhaupt noch gelte. Der Wissenschaftliche Dienst spricht dem Bericht zufolge von einem „rechtlichen Dauerzustand“, zu dem die Regierung nicht befugt sei.

Auch an anderer Stelle wächst der Widerstand gegen Pistorius’ Pläne. Die Arbeitgeber wenden sich gegen das geplante Reservestärkungsgesetz, mit dem frühere Soldaten künftig grundsätzlich zu Reserveübungen verpflichtet werden könnten. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger warnte in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vor Belastungen für die Unternehmen und forderte, am bisherigen Prinzip der doppelten Freiwilligkeit festzuhalten: Bislang müssen sowohl der Reservist als auch der Arbeitgeber einer Freistellung zustimmen.

Arbeitgeber wehren sich gegen Pflicht-Reservedienst

Gerade beim Aufbau einer Reserve von 200.000 Personen brauche es einen Ausgleich zwischen den personellen Anforderungen der Bundeswehr und den betrieblichen Erfordernissen, sagte Dulger. Deutschlands Sicherheit entscheide sich „auch an der Stärke seines Wirtschaftsstandorts“. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände fordert daher Planbarkeit und rechtssichere Transparenz für die Unternehmen. Diese müssten wissen, welche Beschäftigten zu Reservediensten einberufen werden könnten. Dazu empfiehlt der Verband eine Auskunftspflicht für Arbeitnehmer.

Mit einer Spende unabhängigen Journalismus unterstützen.

Der neue Gesetzentwurf soll die Reserve der Bundeswehr deutlich ausbauen. Wer freiwilligen Wehrdienst geleistet hat, könnte künftig bis zum 45. Lebensjahr für bis zu drei Wochen pro Jahr zum Dienst einberufen werden. Wer länger als Soldat gedient hat, könnte bis zum 65. Lebensjahr auch für längere Übungen herangezogen werden.

Scharfe Kritik am Vorgehen des Verteidigungsministeriums kommt von der Linksfraktion. Deren stellvertretende Vorsitzende Desiree Becker sprach gegenüber der ARD von einem „weiteren Beleg für Inkompetenz und ministerielles Maximalversagen“. Sie habe früh auf mögliche Rechtsprobleme hingewiesen, sei vom Ministerium jedoch abgekanzelt worden. (rr)

Sein neu geplantes Gesetz bringt Deutschlands Arbeitgeber gegen ihn auf: Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD). Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
aktuelles