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Referentenentwurf: Verfassungsschutz soll Zugriff auf Wohnungen und Computer erlangen

Referentenentwurf: Verfassungsschutz soll Zugriff auf Wohnungen und Computer erlangen

Referentenentwurf: Verfassungsschutz soll Zugriff auf Wohnungen und Computer erlangen

Kaum noch Abschiebungen: Innenminister Alexander Dobrindt (CSU).
Kaum noch Abschiebungen: Innenminister Alexander Dobrindt (CSU).
Will den Verfassungsschutz zum Geheimdienst umbauen: Innenminister Alexander Dobrindt (CSU). Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
Referentenentwurf
 

Verfassungsschutz soll Zugriff auf Wohnungen und Computer erlangen

Der Verfassungsschutz soll nach Plänen aus Dobrindts Innenministerium nicht nur Computer infiltrieren. Der Entwurf erlaubt auch das Verändern von Datenverkehr, falsche Informationen und heimliche Wohnungszugriffe. Betroffene erfahren davon womöglich nie.
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BERLIN. Der Verfassungsschutz soll nach Plänen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) deutlich mehr dürfen als bisher. Ein Referentenentwurf aus dem Innenministerium sieht vor, dass der Inlandsgeheimdienst künftig nicht mehr nur Informationen sammelt, sondern in bestimmten Fällen selbst verdeckt eingreift (die JF berichtete).

Betroffen sind nicht nur mutmaßliche Tatmittel wie Computer, Server oder Mobiltelefone. Der Entwurf erlaubt dem Bundesamt für Verfassungsschutz auch Eingriffe in Datenverbindungen.

Datenströme sollen unterbrochen, umgeleitet oder verändert werden können. Auch gespeicherte Informationen können nach den Plänen gelöscht oder verfälscht werden. Damit würde der Verfassungsschutz vom beobachtenden Nachrichtendienst stärker in Richtung einer operativ handelnden Behörde rücken.

Das Ministerium begründet die Reform mit der verschärften Bedrohungslage im In- und Ausland. Besonders weit reichen die geplanten Eingriffe in die Privatsphäre. Der Entwurf erlaubt unter Voraussetzungen den Zugriff auf private IT-Systeme. Auch das heimliche Betreten einer Wohnung soll möglich werden.

Bürger erfahren nicht, wenn der Verfassungsschutz sie überwacht

Kontrollmechanismen sind zwar vorgesehen. Bestimmte Maßnahmen sollen grundsätzlich erst nach Prüfung durch einen Unabhängigen Kontrollrat wirksam werden. Bei besonderer Eile kann die Amtsleitung sie aber sofort vollziehbar machen. Die Kontrolle würde dann erst nachträglich greifen.

Auch Unternehmen sollen stärker eingebunden werden. Telekommunikationsanbieter und digitale Dienstleister könnten verpflichtet werden, dem Verfassungsschutz bei solchen Maßnahmen zu helfen. Für Betroffene ist besonders heikel, dass sie von geheimdienstlichen Eingriffen nicht zwingend erfahren. Der Entwurf enthält mehrere Ausnahmen von der Benachrichtigungspflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Mitteilung endgültig unterbleiben.

Dann wüssten Bürger nie, dass der Staat heimlich auf ihre Kommunikation, ihre Daten oder ihre Wohnung zugegriffen hat. Eine gerichtliche Überprüfung wäre für sie entsprechend schwer. Umstritten ist auch eine weitere Neuerung: Der Verfassungsschutz soll in Ausnahmefällen Jugendliche ab 16 Jahren als Vertrauenspersonen einsetzen dürfen. Minderjährige wären damit als Spitzel für den Inlandsgeheimdienst möglich (die JF berichtete). Der Referentenentwurf befindet sich noch im Regierungsverfahren. Bevor der Bundestag darüber beraten kann, muss ihn zunächst das Bundeskabinett beschließen. (rr)

Will den Verfassungsschutz zum Geheimdienst umbauen: Innenminister Alexander Dobrindt (CSU). Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
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