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Palästinensischer Migrant: Verurteilung von Brokstedter Messermörder ist rechtskräftig

Palästinensischer Migrant: Verurteilung von Brokstedter Messermörder ist rechtskräftig

Palästinensischer Migrant: Verurteilung von Brokstedter Messermörder ist rechtskräftig

Das Foto zeigt den Täter von Brokstedt
Das Foto zeigt den Täter von Brokstedt
Der palästinensische Täter, hier im Mai 2024, war bereits vor den Morden in Brokstedt mehrfach straffällig geworden. Foto: picture alliance/dpa/dpa/Pool | Christian Charisius
Palästinensischer Migrant
 

Verurteilung von Brokstedter Messermörder ist rechtskräftig

Gerade erst jährte sich die Bluttat in einem Regionalexpreß in Brokstedt mit zwei jungen Todesopfern zum zweiten Mal. Nun ist das Urteil gegen den palästinensischen Täter rechtskräftig. Der Vater der ermordeten Ann-Marie macht der Politik weiter Vorwürfe.
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KARLSRUHE. Das Urteil gegen den Messermörder von Brokstedt ist rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof am Mittwoch mitteilte, verwarfen die Richter mit Beschluß vom 14. Januar die Revision des angeklagten Palästinensers Ibrahim A.

Dieser war im Mai 2024 vom Landgericht Itzehoe wegen Mordes in zwei Fällen sowie wegen versuchten Mordes, schwerer Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann die Strafe nicht nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

Brokstedt-Fall sorgte für bundesweites Aufsehen

Der Mann hatte am 25. Januar 2023 in einem Regionalexpreß die 17jährige Ann-Marie und ihren 19jährigen Freund Danny mit einem Messer mit 20 Zentimeter langer Klinge erstochen. Vier weitere Menschen verletzte er schwer. Der BGH betont die bleibenden körperlichen Schäden, erhebliche Entstellungen und schwerwiegende psychische Folgen, die die Überlebenden davontrugen. Eine der Personen nahm sich später das Leben.

Der Fall hatte bundesweite Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Michael Kyrath, der Vater von Ann-Marie, ging mit seinem Schicksal an die Öffentlichkeit und trat immer wieder in den Medien auf, auch vor laufender Kamera. Er warf der Politik schwere Versäumnisse vor und dem Bundeskanzler Empathielosigkeit. In der vergangenen Woche äußerte er im Hamburger Abendblatt: „Wir kämpfen seit zwei Jahren. Aber es ändert sich überhaupt nichts.“

Richter: Täter wollte sich abreagieren

Der Täter Ibrahim A. war 2014 nach Deutschland eingereist. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, er erhielt jedoch einen Aufenthaltsstatus nach subsidiärem Schutz. A. wurde vor der Tat von Brokstedt mehrfach straffällig, auch mit gefährlicher Körperverletzung. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) leitete zwar ein Widerrufsverfahren für seinen Schutzstatus ein, das aber nicht zur Ausreise oder Abschiebung führte.

Nur wenige Tage vor der Mordtat in Brokstedt verließ der Palästinenser den Hamburger Justizvollzug, nachdem er dort ein Jahr wegen gefährlicher Körperverletzung in Untersuchungshaft gesessen hatte. Das Motiv für die Morde von Brokstedt war nach Ansicht der Richter, „daß sich der Angeklagte seit längerem wiederholt ungerecht behandelt fühlte und deswegen große Wut verspürte“, wie es der BGH formuliert. Durch die Morde habe er seine Wut abreagieren und Vergeltung üben wollen. (ser)

Der palästinensische Täter, hier im Mai 2024, war bereits vor den Morden in Brokstedt mehrfach straffällig geworden. Foto: picture alliance/dpa/dpa/Pool | Christian Charisius
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