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Partydroge: Lachgas darf in Hanau nicht mehr an Jugendliche verkauft werden

Partydroge: Lachgas darf in Hanau nicht mehr an Jugendliche verkauft werden

Partydroge: Lachgas darf in Hanau nicht mehr an Jugendliche verkauft werden

Ein Warenautomat, unter anderem mit Lachgasflaschen bestückt, steht vor einem Ladengeschäft. Aus Luftballons eingeatmetes Lachgas hat sich zur Partydroge unter jungen Leuten entwickelt. In Gifhorn können über 18-Jährige es sogar am Automaten ziehen. Der Stadtelternrat hat die örtlichen Behörden Anfang Mai aufgefordert, gegen die Automaten in der Nähe von einer Schule und Kita einzuschreiten.
Ein Warenautomat, unter anderem mit Lachgasflaschen bestückt, steht vor einem Ladengeschäft. Aus Luftballons eingeatmetes Lachgas hat sich zur Partydroge unter jungen Leuten entwickelt. In Gifhorn können über 18-Jährige es sogar am Automaten ziehen. Der Stadtelternrat hat die örtlichen Behörden Anfang Mai aufgefordert, gegen die Automaten in der Nähe von einer Schule und Kita einzuschreiten.
Lachgas To-Go aus einem Snackautomaten Foto: picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte
Partydroge
 

Lachgas darf in Hanau nicht mehr an Jugendliche verkauft werden

Nichts mehr zu lachen für Partydrogen-Konsumenten: Die Stadt Hanau verbietet den Verkauf von Lachgas an Minderjährige und den Konsum in der Nähe von Schulen und Spielplätzen. Die Stadt reagiert damit auf den steigenden Mißbrauch.
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HANAU. Die Stadt Hanau hat den Verkauf von Lachgas an Minderjährige ab sofort untersagt. Zudem darf das Mittel, das als Partydroge gilt, nicht mehr in der Nähe von Schulen und Spielplätzen konsumiert werden.

Die Stadtverordnetenversammlung beschloß einstimmig eine entsprechende Änderung der Gefahrenabwehrverordnung, wie ein Sprecher der Stadt mitteilte. Zuvor hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung über die Entscheidung berichtet.

Damit nimmt Hanau in Hessen eine Vorreiterrolle ein. Der Hessische Städtetag hat nach eigenen Angaben derzeit keine Kenntnis von weiteren Kommunen mit einem ähnlichen Verbot.

Keine einheitlichen Regeln zu Lachgas

Der Antrag wurde von der Rathauskoalition aus SPD, CDU und FDP eingebracht. Ordnungsdezernentin Isabelle Hemsley (CDU) begründete das Verbot mit Beobachtungen der Stadtpolizei, die seit längerem einen steigenden Konsum von Lachgas insbesondere bei Jugendlichen festgestellt habe. Das Verbot erstreckt sich auch auf die Abgabe über Verkaufsautomaten.

Ein bundeseinheitliches Verbot gibt es bislang nicht. Zwar hatte das damalige Bundeskabinett im November einen Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verabschiedet, der unter anderem den Verkauf von Lachgas über Automaten und Spätkaufläden untersagen sollte – JUNGE FREIHEIT berichtete. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl wurde das Vorhaben jedoch nicht mehr umgesetzt.

Experten warnen vor den Folgen des Lachgaskonsums. Neben Wahrnehmungsstörungen und Taubheitsgefühlen können auch Koordinationsprobleme, Schwindel, Bewußtlosigkeit sowie Schäden am Herz-Kreislauf-System auftreten. Langfristig besteht zudem die Gefahr von Nervenschädigungen. (rr)

Lachgas To-Go aus einem Snackautomaten Foto: picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte
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