HANAU. Die Stadt Hanau hat den Verkauf von Lachgas an Minderjährige ab sofort untersagt. Zudem darf das Mittel, das als Partydroge gilt, nicht mehr in der Nähe von Schulen und Spielplätzen konsumiert werden.
Die Stadtverordnetenversammlung beschloß einstimmig eine entsprechende Änderung der Gefahrenabwehrverordnung, wie ein Sprecher der Stadt mitteilte. Zuvor hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung über die Entscheidung berichtet.
Damit nimmt Hanau in Hessen eine Vorreiterrolle ein. Der Hessische Städtetag hat nach eigenen Angaben derzeit keine Kenntnis von weiteren Kommunen mit einem ähnlichen Verbot.
Keine einheitlichen Regeln zu Lachgas
Der Antrag wurde von der Rathauskoalition aus SPD, CDU und FDP eingebracht. Ordnungsdezernentin Isabelle Hemsley (CDU) begründete das Verbot mit Beobachtungen der Stadtpolizei, die seit längerem einen steigenden Konsum von Lachgas insbesondere bei Jugendlichen festgestellt habe. Das Verbot erstreckt sich auch auf die Abgabe über Verkaufsautomaten.
Ein bundeseinheitliches Verbot gibt es bislang nicht. Zwar hatte das damalige Bundeskabinett im November einen Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verabschiedet, der unter anderem den Verkauf von Lachgas über Automaten und Spätkaufläden untersagen sollte – JUNGE FREIHEIT berichtete. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl wurde das Vorhaben jedoch nicht mehr umgesetzt.
Experten warnen vor den Folgen des Lachgaskonsums. Neben Wahrnehmungsstörungen und Taubheitsgefühlen können auch Koordinationsprobleme, Schwindel, Bewußtlosigkeit sowie Schäden am Herz-Kreislauf-System auftreten. Langfristig besteht zudem die Gefahr von Nervenschädigungen. (rr)