MÜNCHEN/STUTTGART. Bayern und Baden-Württemberg haben sich darauf verständigt, die nach schweren Straftaten sichergestellte DNA in Zukunft auch auf die Herkunft der Täter hin zu untersuchen. „Die Justizminister sprechen sich dafür aus, die Zulässigkeit molekulargenetischer Untersuchungen von Spurenmaterial auf das Merkmal der biogeografischen Herkunft des mutmaßlichen Täters für die Aufklärung schwerster Straftaten in Betracht zu ziehen“, heißt es in einem gemeinsamen, für die Justizministerkonferenz Anfang Juni vorbereiteten Papier der beiden Bundesländer, aus dem das auf Rechtsfragen spezialisierten Internetportal LTO am Freitag zitierte.
Gegebenenfalls solle in Absprache mit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine gemeinsame Regelung getroffen werden. „Hier geht es nicht darum, jemanden anhand seiner Nationalität, seiner ethnischen Herkunft oder seiner Religion unter Verdacht zu stellen“, verteidigte unterdessen Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) den Plan am Sonntag laut der Nachrichtenagentur dpa. Sinn der Sache sei, den Kreis möglicher Tatverdächtiger bei schwersten Verbrechen anhand möglichst vieler Indizien so weit einzugrenzen, daß zielgerichtete Ermittlungsmaßnahmen möglich würden.
Anwaltsvereine finden Herkunftscheck „rassistisch“
Damit verwahrte sich der Christsoziale auch vor dem Vorwurf, die Vorhaben seien „rassistisch“. In diese Richtung hatte sich zuletzt etwa der Deutsche Anwaltsverein (DVA) geäußert, der vor „Diskriminierung von Gruppen und Ethnien“ warnte. „Es sollte nicht der Einrichtung ethnisierender Datenbanken ohne ermittlungstaktischen Gewinn, aber mit potenzieller Prangerwirkung Vorschub geleistet werden“, monierte etwa ein mit dem Bereich „Strafrecht“ betrauter DVA-Funktionär laut LTO. Noch drastischer fiel das Urteil des Geschäftsführers des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins Lukas Theune aus: „Der Vorschlag ist rassistisch und abzulehnen.“
Daß die Ausweitung der Untersuchungsbefugnisse für die Behörden kommt, gilt unterdessen als wahrscheinlich. Das Bundesinnenministerium hatte sich bereits offen gegenüber der Idee gezeigt. „Grundsätzlich wird der Gesetzesvorschlag vom BMI unterstützt“, zitierte das Rechtsportal die Behörde. Zuletzt wurden die Regelungen zur Analyse von Erbmaterial bei der Verbrechensbekämpfung 2019 gelockert. Damals hatten sich Bund und Länder auf die Ausweitung der Analysebefugnisse auf Haut-, Augen- und Haarfarbe geeinigt. (fw)