BERLIN. Die Zahl der Beratungsanfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat im Jahr 2024 einen neuen Höchststand erreicht. Insgesamt 11.405 Personen wandten sich mit einem vermeintlichen Diskriminierungsfall an die Behörde – mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2019, als 4.247 Anfragen registriert worden waren, wie aus dem am Dienstag erschienenen Jahresbericht 2024 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hervorgeht.
Dem Bericht zufolge betrafen 43 Prozent der Fälle vermeintliche rassistische Diskriminierung. An zweiter Stelle standen mit 27 Prozent mutmaßliche Benachteiligungen aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung. Beschwerden wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts machten 24 Prozent der Anfragen aus.
Antidiskriminierungsbeauftragte sieht Frauen benachteiligt
Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, sieht angesichts dieser Zahlen die Wichtigkeit ihrer Arbeit bestätigt. „Antidiskriminierungspolitik war nie wichtiger. Die Regierung ist gefordert, Diskriminierung entschieden entgegenzutreten und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu reformieren“, sagte sie mit Blick auf den aktuellen Bericht.
Frauen seien immer noch „häufig von schlechter Bezahlung, mangelnden Karrierechancen und anderen Diskriminierungen am Arbeitsplatz betroffen“, monierte Ataman. „Frauen mit Kopftuch oder Behinderungen erleben besonders häufig, daß ihre Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.“
Ataman fordert Gesetzesreform
Ataman forderte die Bundesregierung auf, die im schwarz-roten Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) rasch umzusetzen. „Das deutsche Antidiskriminierungsgesetz wurde vor fast 20 Jahren verabschiedet und seither kein einziges Mal reformiert. Es ist längst nicht mehr zeitgemäß. Eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist überfällig“, betonte Ataman.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes war im Jahr 2006 mit dem Inkrafttreten des AGG eingerichtet worden. Das Gesetz soll Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen. Die Behörde untersteht dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (st/ mit KI)