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„Alles für Deutschland“: Höcke erneut zu Geldstrafe verurteilt

„Alles für Deutschland“: Höcke erneut zu Geldstrafe verurteilt

„Alles für Deutschland“: Höcke erneut zu Geldstrafe verurteilt

Björn Höcke, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, spricht beim Bundesparteitag der AfD in der Grugahalle in Essen. Die AfD hat bei dem zweitägigen Parteitag unter anderem den Bundesvorstand neu gewählt und die bisherige Parteivorsitzenden bestätigt. Gegen das Treffen gab es zahlreiche Gegendemonstrationen.
Björn Höcke, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, spricht beim Bundesparteitag der AfD in der Grugahalle in Essen. Die AfD hat bei dem zweitägigen Parteitag unter anderem den Bundesvorstand neu gewählt und die bisherige Parteivorsitzenden bestätigt. Gegen das Treffen gab es zahlreiche Gegendemonstrationen.
Björn Höcke beim AfD-Parteitag in Essen: Gericht verurteilt ihn zu hoher Geldstrafe Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka
„Alles für Deutschland“
 

Höcke erneut zu Geldstrafe verurteilt

Thüringens AfD-Chef Höcke wird erneut für die Parole „Alles für Deutschland“ verurteilt – obwohl er sie selbst gar nicht ausgesprochen hatte. Dabei kommt der 52jährige mit einem blauen Auge davon – und bleibt auch künftig wählbar.
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HALLE. Das Landgericht Halle hat den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke erneut zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft warf dem Politiker vor, im vergangenen Dezember während einer Kundgebung in Gera das Publikum animiert zu haben, die Parole „Alles für Deutschland“ zu rufen. Konkret hatte er während seiner Rede „Alles für“ gerufen. Die Demonstranten antworteten mit „Deutschland“. Er wurde zu einer Geldstrafe von 130 Euro a 130 Tagessätzen verurteilt.

Nach Einschätzung des Gerichts benutzte Höcke diese Formulierung bewußt. Dem Staatsanwalt zufolge habe der AfD-Politiker mit seiner Rede „genau das erreicht, was Paragraph 86a verhindern soll“. Er habe NS-Sprache „wieder salonfähig gemacht“. Strafverschärfend komme hinzu, daß der Thüringer Landeschef Dritte mit einbezogen und aufgestachelt hätte.

Höcke bleibt wählbar

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine deutlich härtere Strafe für den 52jährigen gefordert. Der Staatsanwalt Benedikt Bernzen hatte eine achtmonatige Freiheitsstrafe gefordert. Zudem wollte er Höcke zwei Jahre lang die Möglichkeit entziehen, in öffentliche Ämter gewählt zu werden. Damit hätte er bei den im Herbst stattfindenden Landtagswahlen in Thüringen nicht als Spitzenkandidat seiner Partei antreten können. Dies lehnte das Gericht allerdings ab.

Bereits im Mai war Höcke von dem Gericht wegen der Nutzung der Losung während einer Wahlkampfkundgebung in Sachsen-Anhalt zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden. Höcke selbst wies die Vorwürfe zurück. Der von ihm getätigte Ausruf habe eine lange Tradition und sei schon vor dem Nationalsozialismus verwendet worden. Daß sie auch der offizielle Schlachtruf der SA gewesen sei, habe er nicht gewußt. Er legte Revision gegen das erste Urteil ein.  (st)

Björn Höcke beim AfD-Parteitag in Essen: Gericht verurteilt ihn zu hoher Geldstrafe Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka
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