DRESDEN. Der Landeswahlleiter von Sachsen hat die Sitzverteilung im Landtag nachträglich verändert. Damit verliert die AfD ihr 41. Mandat, das ihr eine Sperrminorität ermöglicht hätte. Bis dahin verfügte sie über ein Drittel der Abgeordneten plus einen Parlamentarier. Die Behörde gab einen „Softwarefehler“ als Ursache für die zunächst falsche Berechnung an.
Vertreter anderer Parteien und Experten von Wahlrecht.de hatten dem Wahlleiter vorgehalten, ein falsches Sitzverteilungsverfahren angewendet zu haben. Auch die CDU verliert nun einen Sitz an die Grünen, die nun sieben Mandate statt sechs erhält.
SPD wird AfD-Sitz bekommen
Die Kritiker monierten, die angegebene Stimmenanzahl bei den Parteien müßte nach dem Sitzverteilungsverfahren Sainte-Laguë andere Fraktionsstärken im Landtag zur Folge haben. Der Wahlleiter gab ihnen nun recht. Und die CDU kommt nur noch auf 41 statt auf die bis dahin ausgerechneten 42 Mandate. Ebenso verhält es sich mit der AfD, die von 41 auf 40 abrutscht.
Da der Landtag 120 Sitze hat, verfügt die AfD nur noch über genau ein Drittel der Abgeordneten . Alle anderen Fraktionen – CDU, Linke, SPD, BSW und Grüne – haben jetzt zusammen eine Zwei-Drittel-Mehrheit und können ohne die AfD die Verfassung ändern und Richterstühle besetzen.
Der Sitz, den die AfD verliert, wandert zur SPD-Fraktion. Diese kommt damit auf zehn statt bisher neun Parlamentarier. An den Mehrheitsverhältnissen zur Regierungsbeteiligung ändert sich jedoch nichts. Die CDU braucht neben SPD und Grünen mindestens noch eine weitere Partei – entweder das BSW oder die Linke. Oder sie tauscht die Grünen durch das BSW aus.
Wechselt der Freie Wähler zur AfD-Fraktion?
Indes könnte sich noch eine weitere Überraschung ergeben und die AfD ihre Sperrminorität zurückerhalten: Für die Freien Wähler hat der parteilose Oberbürgermeister von Grimma, Matthias Berger, ein Direktmandat gewonnen. Er gilt als AfD-nah. Sollte er sich der AfD-Fraktion anschließen, würde diese wieder über 41 Mandate verfügen. (fh)