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„Rechtsextremes Personenpotential“: AfD scheitert mit Klage gegen Verfassungsschutzbericht

„Rechtsextremes Personenpotential“: AfD scheitert mit Klage gegen Verfassungsschutzbericht

„Rechtsextremes Personenpotential“: AfD scheitert mit Klage gegen Verfassungsschutzbericht

19.01.2024, Deutscher Bundestag, Sitzungswoche, 148. Sitzung, Tino Chrupalla und Alice Weidel, AfD
19.01.2024, Deutscher Bundestag, Sitzungswoche, 148. Sitzung, Tino Chrupalla und Alice Weidel, AfD
AfD-Parteichefs Weidel und Chrupalla: Partei geht in Berufung Foto: picture alliance / dts-Agentur | –
„Rechtsextremes Personenpotential“
 

AfD scheitert mit Klage gegen Verfassungsschutzbericht

Die AfD liefert sich mit dem Innenministerium und dem Verfassungsschutz zahlreiche juristische Auseinandersetzungen. Nun ist die Partei mit einer Eilklage gegen das Faeser-Ministerium gescheitert. Es geht um den offiziell aufgelösten „Flügel“.
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BERLIN. Die AfD ist vor dem Berliner Verwaltungsgericht mit einer Klage gegen den Verfassungsschutzbericht 2022 vorerst gescheitert. Die Partei wollte im Eilverfahren Passagen streichen lassen, in denen es heißt, daß es in der Mitgliedschaft „gegenwärtig schätzungsweise ein extremistisches Personenpotential von etwa 10.000 Personen“ gebe.

Die AfD monierte, die Aussagen seien rechtlich und tatsächlich nicht haltbar und mit der im Grundgesetz garantierten Betätigungsfreiheit der Parteien nicht vereinbar. Zudem verstoße die Veröffentlichung gegen das Sachlichkeitsgebot und die Neutralitätspflicht, argumentierte die Partei.

Richter folgen der Argumentation nicht

Die Richter folgten dem allerdings nicht und wiesen im Eilverfahren die Klage zurück. Grundsätzlich sei das Bundesinnenministerium dazu berechtigt, „über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorlägen“, teilte das Gericht mit. Die Berichterstattung gegenüber der Öffentlichkeit sei nicht auf solche Bestrebungen und Tätigkeiten beschränkt, bei denen die Verfassungsfeindlichkeit sicher festgestellt werden könne.

Ausreichend seien vielmehr „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte, weshalb auch eine Berichterstattung bereits in der Verdachtsphase zulässig sei“. Dies sei im Fall der AfD gegeben, urteilten die Richter. Es lägen tatsächliche Anhaltspunkte von hinreichendem Gewicht „für ein Rechtsextremismuspotential bei einem Teil der Mitgliedschaft der AfD vor“.

AfD legt Beschwerde gegen Beschluß ein

Grundsätzlich gebe der Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022 korrekt wieder, „daß nach rechtsextremer Vorstellung die Zugehörigkeit zu einer Ethnie, Nation oder ‘Rasse’ über den Wert eines Menschen entscheide und eine solche ethnisch-rassisch definierte ’Volksgemeinschaft’ die zentralen Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ mißachte.

Auch den Hinweis, daß sich der „Flügel“ innerhalb der Partei aufgelöst habe, ließ das Verwaltungsgericht nicht gelten, weil damit das „Rechtsextremismuspotential nicht verschwunden“ sei und prominente frühere „Flügel“-Repräsentanten weiterhin aktiv seien.

Die AfD legte gegen den Beschluß bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein. Sollte die Partei auch dort scheitern, wird der Fall im Hauptsacheverfahren geklärt. Dieses kann sich über Jahre hinziehen. (ho)

AfD-Parteichefs Weidel und Chrupalla: Partei geht in Berufung Foto: picture alliance / dts-Agentur | –
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