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Niedersachsen: 1.000 Straftaten von Intensivtätern, die Asyl beantragen

Niedersachsen: 1.000 Straftaten von Intensivtätern, die Asyl beantragen

Niedersachsen: 1.000 Straftaten von Intensivtätern, die Asyl beantragen

Intensivtäter-Problematik: Ein Selfie, das hunderttausende ins Land lockte: Kanzlerin Angela Merkel (CDU) 2015 mit einem „Flüchtling“. Foto: picture alliance / dpa | Bernd von Jutrczenka
Intensivtäter-Problematik: Ein Selfie, das hunderttausende ins Land lockte: Kanzlerin Angela Merkel (CDU) 2015 mit einem „Flüchtling“. Foto: picture alliance / dpa | Bernd von Jutrczenka
Ein Selfie, das hunderttausende ins Land lockte, die nicht alle straffrei blieben: Kanzlerin Angela Merkel (CDU) 2015 mit einem „Flüchtling“. Foto: picture alliance / dpa | Bernd von Jutrczenka
Niedersachsen
 

1.000 Straftaten von Intensivtätern, die Asyl beantragen

In Niedersachsen terrorisieren 26 Asylbewerber als Intensivtäter die Allgemeinheit. Die meisten bleiben auf freiem Fuß. Nur einem droht die Abschiebung.
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HANNOVER. Laut dem niedersächsischen Innenministerium hat das Bundesland derzeit 26 Intensivtäter registriert, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben. Addiert sind sie bereits bei 1.005 Verbrechen aktenkundig geworden. Hinzu kommen die Taten, bei denen die Polizei sie nicht erwischte. Mitgezählt wurden dabei auch nicht ausländerrechtliche Verstöße.

Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Stephan Bothe hervor, die der JF vorliegt. Allein auf das Konto eines Irakers gehen aktuell 105 Straftaten. Sein Asylantrag wurde 2016 bewilligt.

Ein Migrant aus der Elfenbeinküste, über dessen 2018 gestelltes Asylgesuch in Deutschland noch nicht abschließend entschieden wurde, bringt es auf 102 Delikte. Es folgt ein Sudanese, der trotz abgelehnten Asylgesuchs eine Duldung erhalten hat, mit 86 Verbrechen. Sieben weitere Intensivtäter dürfen „geduldet“ in Niedersachsen bleiben.

Nur einem Intensivtäter Abschiebung angedroht

Bei den anderen läuft das Asylverfahren noch oder sie erhielten „subsidiären Schutz“ bzw. tatsächlich Asyl oder eine „Niederlassungserlaubnis“. Nur bei einem einzigen dieser Intensivtäter, einem Afghanen mit 29 Straftaten, vermerkte das Innenministerium unter „Aufenthaltsstatus“: „Abschiebung angedroht“. Deutschland schiebt jedoch grundsätzlich nicht nach Afghanistan ab.

Die meisten genannten Intensivtäter befinden sich weiter auf freiem Fuß. Denn das Innenministerium betont: „Personen, die sich in Haft befinden und deren zu vollstreckende Haftdauer mindestens zwei Jahre beträgt, werden nicht mehr als Intensivtäter eingestuft bzw. weitergeführt.“ Insgesamt sitzen laut Niedersächsischem Innenministerium 13 ausländische Intensivtäter – nicht nur Asylbewerber – derzeit im Gefängnis.

Syrer und Sudanesen mit den meisten Delikten

Von 2021 bis 2023 registrierten die Behörden insgesamt 1.837 Straftaten von Ausländern, die gleichzeitig als Intensivtäter gelten. Dazu zählen nicht nur die oben aufgeführten Asylbewerber. 385 Straftaten gehen dabei auf das Konto von syrischen Mehrfachtätern, weitere 37 registriert die Behörde bei der Herkunft als „staatenlos syrisch“. Danach folgen Sudanesen (218), Migranten aus der Elfenbeinküste (156) und dem EU-Staat Rumänien (135). 41 Verbrechen begingen Täter, die inzwischen auch oder nur die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben.

Stephan Bothe, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, der die Anfrage initiierte, spricht von einem „skandalösen Umgang mit hochkriminellen Asylbewerbern“. Alles andere als „einsperren und abschieben“ sei nicht hinnehmbar. Er kritisierte, daß Asylbewerber, selbst wenn sie als Mehrfach- und Intensivtäter registriert sind, „vielfach weder Haft noch Abschiebung zu befürchten“ haben. (fh)

Ein Selfie, das hunderttausende ins Land lockte, die nicht alle straffrei blieben: Kanzlerin Angela Merkel (CDU) 2015 mit einem „Flüchtling“. Foto: picture alliance / dpa | Bernd von Jutrczenka
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