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Nach AfD-Klage: Verfassungsgericht stoppt Vorzugsbehandlung von Journalisten

Nach AfD-Klage: Verfassungsgericht stoppt Vorzugsbehandlung von Journalisten

Nach AfD-Klage: Verfassungsgericht stoppt Vorzugsbehandlung von Journalisten

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht, (l-r) Rhona Fetzer, Christine Langenfeld, Peter Müller, Doris König (Vorsitz), Sibylle Kessal-Wulf, Astrid Wallrabenstein und Thomas Offenloch, verkündet das Urteil in Sachen „Desiderius-Erasmus-Stiftung“. Laut dem Urteil bedarf die staatliche Förderung politischer Stiftungen eines gesonderten Parlamentsgesetzes.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht, (l-r) Rhona Fetzer, Christine Langenfeld, Peter Müller, Doris König (Vorsitz), Sibylle Kessal-Wulf, Astrid Wallrabenstein und Thomas Offenloch, verkündet das Urteil in Sachen „Desiderius-Erasmus-Stiftung“. Laut dem Urteil bedarf die staatliche Förderung politischer Stiftungen eines gesonderten Parlamentsgesetzes.
Bundesverfassungsgericht (Symbolfoto): Keine Extrawürste mehr für Journalisten Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Nach AfD-Klage
 

Verfassungsgericht stoppt Vorzugsbehandlung von Journalisten

Jahrzehntelang informierte das Bundesverfassungsgericht in Geheimrunden ausgewählte Journalisten über die kommenden Urteile. Nach massivem Druck und einer Klage stoppt das Gericht die Praxis nun selbst.
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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt, künftig keine ausgewählten Journalisten mehr vorab über noch nicht öffentliche Urteile zu informieren. „Im Hinblick auf die in den vergangenen Jahren eingetretenen Veränderungen des Umfelds überdenkt das Bundesverfassungsgericht gegenwärtig seine gesamten Kommunikationsstrukturen“, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Im zweiten und dritten Quartal werde es deswegen keine Vorzugsbehandlung von Journalisten mehr geben. Bisher hatte das Karlsruher Gericht Mitgliedern des Vereins „Justizpressekonferenz Karlsruhe“ nach eigenen Angaben „im Interesse zeitnaher, fachlich fundierter Berichterstattung die Pressemitteilungen zu bevorstehenden Entscheidungsveröffentlichungen vorab mit Sperrfristvermerk zur Verfügung“ gestellt.

AfD scheiterte mit Klage

Gegen die Praxis hatte sich zuletzt Widerstand geregt. Der Deutsche Journalistenverband und auch der Presserat kritisierten das Vorgehen, da es sich bei der „Justizpressekonferenz Karlsruhe“ um einen privaten Verein handelt, in dem vor allem Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sitzen.

Die AfD klagte gegen die Geheimtreffen des Gerichtes, die erst 2020 bekannt geworden waren. „Die Praxis des Bundesverfassungsgerichts, bestimmte ausgewählte Medienvertreter vorab über das Urteil zu informieren, stellt für die Verfahrensbeteiligten einen riesigen Nachteil dar“, kritisierte der stellvertretende Bundesvorsitzende Stephan Brandner. „Während die Presse schon am Vorabend den Ausgang des Verfahrens und die wesentlichen Argumente kennt und sich entsprechend auf Interviews im Nachgang der Urteilsverkündung vorbereiten kann, müssen die Beteiligten spontan reagieren.“

Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe lehnte die AfD-Klage allerdings ab. Die Partei sei nicht klageberechtigt, da sie selbst kein Presseorgan sei. Nun hat das Verfassungsgericht den Streitpunkt vorerst selbst aus der Welt geschafft. (ho)

Bundesverfassungsgericht (Symbolfoto): Keine Extrawürste mehr für Journalisten Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
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