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Berlin: Gericht erlaubt Gendersprech und Rassismus gegen Weiße an Schulen

Berlin: Gericht erlaubt Gendersprech und Rassismus gegen Weiße an Schulen

Berlin: Gericht erlaubt Gendersprech und Rassismus gegen Weiße an Schulen

In der Volkshochschule (VHS) Karlsruhe steht an einem Whiteboard das Wort Lehrer in verschiedenen Gender-Schreibweisen.
In der Volkshochschule (VHS) Karlsruhe steht an einem Whiteboard das Wort Lehrer in verschiedenen Gender-Schreibweisen.
Gender-Schreibweise (Symbolbild): Gericht erteilt Freifahrtschein Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Berlin
 

Gericht erlaubt Gendersprech und Rassismus gegen Weiße an Schulen

Weil sein Sohn sich dem Gendersprech verweigerte, wurde er an einer Berliner Schule von Lehrern und Mitschülern gemobbt. Eine Klage des Vaters dagegen wurde nun abgelehnt. Das Verwaltungsgericht erlaubte zudem, daß Schulkinder eine neomarxistische Ideologie, die sich gegen Weiße richtet, lernen müssen.
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BERLIN. Das Berliner Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag eines Vaters gegen die erzwungene Gendersprache an der Schule seines Sohnes abgelehnt. Die Benutzung genderneutraler Sprache in Lehrmaterialien und Arbeitsblättern überschreite „den durch die Rahmenlehrpläne eingeräumten Spielraum bei der Gestaltung von Unterrichtsmaterialien nicht“, teilte das Gericht mit.

Zudem verstoße die Gendersprache auch nicht gegen das Neutralitätsgebot an Schulen, da laut dem Gericht damit „keine politische Meinungsäußerung einhergehe und heutzutage überdies sowohl die Verwendung als auch die Nichtverwendung eine politische Zuschreibung zuließen“.

Indoktrination ist demnach erlaubt

Der Vater könne sich zudem auch nicht darauf berufen, daß die Gendersprache mit den Vorgaben der Amtssprache Deutsch kollidiere. Insgesamt habe das Gericht festgestellt, daß „die Schulleitungen den Lehrkräften die Verwendung genderneutraler Sprache im Unterricht ausdrücklich freigestellt und gleichzeitig klar darauf hingewiesen“ habe, daß „die Regeln der deutschen Rechtschreibung im Lehr- und Lernprozeß einzuhalten“ seien.

Erfolglos blieb auch der Eilantrag des Klägers, der sich gegen die linke „Critical Race-Theory“ wendete, durch die Schüler „indoktriniert“ würden. Die „Critical Race-Theory“ ist ein neomarxistischer Ansatz, der Menschen mit weißer Hautfarbe pauschal in die Nähe von Rassismus rückt. Das Berliner Verwaltungsgericht erklärte die rassistische Denkrichtung nun für akzeptabel: Den Kindern sei es „grundsätzlich zuzumuten, mit den Auffassungen und Wertvorstellungen einer pluralistischen Gesellschaft – trotz eines möglichen Widerspruchs zu ihren eigenen Überzeugungen – konfrontiert zu werden“.

Kind des Klägers wurde diskriminiert

Der klagende Vater zeigte sich mit dem Urteil nicht einverstanden. „Einerseits sagt das Gericht, die amtliche Rechtschreibung ist verbindlich und widerspricht damit klar der Senatsverwaltung, die eine Verbindlichkeit mangels Umsetzungsakt abgelehnt hatte; andererseits soll aber jeder Lehrer abweichend von der amtlichen Rechtschreibung mit Sternchen im Unterricht schreiben und sprechen dürfen“, sagte er der BZ. Dies erzeuge einen Anspassungsdruck unter den Schülern.

Hintergrund der Klage waren Beschwerden des Vaters, sein Kind werde von Lehrern und Mitschülern drangsaliert, weil es sich dem Gendersprech verweigere. Den Schülern sei aufgenötigt worden, beispielsweise statt „Hampelmann“ lieber „Hampelmensch“ zu schreiben. (ho)

Gender-Schreibweise (Symbolbild): Gericht erteilt Freifahrtschein Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
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