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Entscheidung heute: Siegt die AfD über das Bundesverfassungsgericht?

Entscheidung heute: Siegt die AfD über das Bundesverfassungsgericht?

Entscheidung heute: Siegt die AfD über das Bundesverfassungsgericht?

Umstrittene Öffentlichkeitsarbeit: Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Andreas L. Paulus, Gabriele Britz, Stephan Harbarth, Vorsitzender des Senats, Johannes Masing, Susanne Baer und Josef Christ.
Umstrittene Öffentlichkeitsarbeit: Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Andreas L. Paulus, Gabriele Britz, Stephan Harbarth, Vorsitzender des Senats, Johannes Masing, Susanne Baer und Josef Christ.
Umstrittene Öffentlichkeitsarbeit: Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit dem Vorsitzenden Stephan Harbarth (3 v. l.). Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Entscheidung heute
 

Siegt die AfD über das Bundesverfassungsgericht?

Das Bundesverfassungsgericht informiert einen ausgewählten Kreis von Journalisten vorab über seine Urteile. Die Prozeßparteien bleiben aber ahnungslos. Dagegen klagt die AfD – Entscheidung heute.
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KARLSRUHE. Heute entscheidet das Verwaltungsgericht Karlsruhe über eine Klage der AfD gegen das Bundesverfassungsgericht. Die Oppositionspartei hat den Rechtsweg beschritten, weil das höchste deutsche Gericht seine Entscheidungen vorab einem kleinen Kreis von Journalisten bekanntmacht. Die Verfahrensbeteiligten erfahren dagegen erst mit der Verkündung davon.

AfD-Anwalt Ulrich Vosgerau begründete gestern vor dem zuständigen Gericht die Klage auch damit, daß die Prozeßparteien in den Medien „dumm aussehen“ würden. Denn wenn Journalisten den Klägern bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung ausführlich vorbereitete Fragen stellen, könnte diese noch gar nicht fundiert antworten. Durch die „willkürliche“ Bevorzugung bestimmter Journalisten eines „Klüngelvereins mit öffentlich-rechtlicher Schlagseite“ verletze das Bundesverfassungsgericht das Recht der AfD auf ein faires Verfahren. Vosgerau schreibt seit Jahren regelmäßig juristische Analysen für die JUNGE FREIHEIT.

Kritik auch von der CDU

Die offenbar jahrzehntelang geübte Praxis des höchsten Gerichts war vor zwei Jahren durch einen Bericht des Tagesspiegels publik geworden. Hintergrund: Die Reporter sollen durch die Vorabinformation Gelegenheit erhalten, sich auch auf komplizierte Sachverhalte und Urteile rechtzeitig vorbereiten zu können, um dann mit dem Zeitpunkt der Verkündung kompetent berichten zu können.

Vosgerau kritisiert, dieses Vorgehen wäre „bei jedem anderen deutschen Gericht völlig undenkbar“ und hätte „disziplinarrechtliche Konsequenzen für jeden normalen Richter“ zur Folge. Tatsächlich ist das Bundesverfassungsgericht das einzige deutsche Gericht mit einer solchen Öffentlichkeitsarbeit. Die Kritik daran kommt nicht nur von der AfD. Selbst der Deutsche Journalistenverband hält das für „befremdlich und nicht mehr zeitgemäß“. Auch die CDU kritisiert das Vorgehen des Bundesverfassungsgerichts als „nicht fair“.

Hilfsantrag der AfD als Kompromiß?

Um zu den privilegierten Journalisten zu gehören, die vorab informiert werden, müssen die Reporter Mitglied der Justizpressekonferenz sein. Dann dürfen sie sich die Pressemitteilung zu einem bevorstehenden Urteil an der Pforte des Verfassungsgerichts abholen.

Heute Mittag will das Verwaltungsgericht Karlsruhe seine Entscheidung verkünden. Möglich ist, daß es, wenn es die Praxis nicht verbietet, einen Hilfsantrag der AfD umsetzt: Nicht nur die ausgewählten Journalisten, sondern auch die Verfahrensbeteiligten werden vorab informiert.

Update 26.08,2022, 14:40 Uhr:

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat alle Anträge der AfD abgelehnt. (fh)

Umstrittene Öffentlichkeitsarbeit: Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit dem Vorsitzenden Stephan Harbarth (3 v. l.). Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
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