BERLIN. Ein Familienvater hat angekündigt, mit seinem Anliegen die nächsthöhere Instanz anzurufen, nachdem er mit einem Eilantrag gegen das Gendern an der Schule seiner Kinder vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert war. „Rechtsschreibregeln sind keine Optionen, die man beliebig anklicken kann“, betonte der Verein Deutsche Sprache (VDS), der den Mann bei seiner Klage unterstützt. Lehrer würden gegen das Neutralitätsgebot an Schulen verstoßen, wenn sie ihre Ideologien in den Unterricht trügen.
Rechtschreibregeln sind keine Optionen, die man beliebig anklicken kann. Sie sollen dafür sorgen, dass Kinder eine normgerechte Sprache lernen. Lehrer verstoßen gegen das Neutralitätsgebot, wenn sie ihre Vorbildfunktion missbrauchen und die eigene Ideologie in die Schulen tragen. https://t.co/NpEPdMd7B8
— Verein Deutsche Sprache (VDS) (@VDS_weltweit) April 6, 2023
Der VDS-Vorsitzende Walter Krämer forderte im Gespräch mit der Berliner Zeitung: „Lehrer und Schulen haben neutral zu sein“. Schüler jeden Alters müßten eine Sprache lernen, die überall verstanden werde.
Zuvor hatte das Berliner Verwaltungsgericht den Eilantrag mit der Begründung abgelehnt, da nicht erkennbar sei, wie das elterliche Erziehungsrecht „vor dem Hintergrund des staatlichen Erziehungsauftrags“ durch Gendersprache im Klassenraum verletzt werde. Die Richter sahen außerdem keine Belege für die Ansicht des Klägers, daß die Schüler durch Themen wie Identitätspolitik und „Critical Race-Theory“ indoktriniert würden. (fw)