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Niedersachsen Justizministerin warnt: Selbstbestimmungsgesetz könnte Triebtätern in die Hände spielen

Niedersachsen Justizministerin warnt: Selbstbestimmungsgesetz könnte Triebtätern in die Hände spielen

Niedersachsen Justizministerin warnt: Selbstbestimmungsgesetz könnte Triebtätern in die Hände spielen

Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz: „Mein jetziger Standpunkt ist, daß jemand, der biologisch ein Mann ist, nicht in eine Justizvollzugsanstalt für Frauen kommt.“
Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz: „Mein jetziger Standpunkt ist, daß jemand, der biologisch ein Mann ist, nicht in eine Justizvollzugsanstalt für Frauen kommt.“
Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD): „Mein jetziger Standpunkt ist, daß jemand, der biologisch ein Mann ist, nicht in eine Justizvollzugsanstalt für Frauen kommt.“ Foto: picture alliance/dpa | Moritz Frankenberg
Niedersachsen Justizministerin warnt
 

Selbstbestimmungsgesetz könnte Triebtätern in die Hände spielen

Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) blickt mit großer Sorge auf das geplante Selbstbestimmungsgesetz. Wenn Menschen per Sprechakt ihren Geschlechtseintrag ändern lassen könnten, biete das Raum für Mißbrauch.
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HANNOVER. Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) hat sich angesichts des geplanten Geschlechtswechselgesetzes der Ampelkoalition alarmiert gezeigt. „Ich sehe, daß das bisherige Transsexuellengesetz in vielen Punkten zu hart war. Es jetzt aber komplett in die gegenteilige Richtung zu ändern, verkennt den Ernst dahinter“, kritisierte sie gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Für sie gebe es beim sogenannten Selbstbestimmungsgesetz noch viele offene Fragen. Das betreffe beispielsweise die Unterbringung in Gefängnissen. „Mein jetziger Standpunkt ist, daß jemand, der biologisch ein Mann ist, nicht in eine Justizvollzugsanstalt für Frauen kommt. Ob wir nach dem Selbstbestimmungsgesetz jedoch dazu verpflichtet sind, gilt es zu klären.“

Ähnliche Sorge bereite ihr die Frage, ob biologische Männer künftig Zutritt zu Frauenhäusern, Damenumkleiden und anderen geschützten Räumen haben sollten. Daraus könnten Konflikte mit dem Antidiskriminierungsgesetz entstehen. Aber auch Triebtätern werde so womöglich Tür und Tor geöffnet. Spanner ließen sich schon jetzt einiges einfallen, um in geschützte Räume von Frauen vorzudringen.

Selbstbestimmungsgesetz bedeute das Ende der Frauenquote

Ein weiteres Problem sei für sie die Aussicht, daß das Selbstbestimmungsgesetz das Ende der Frauenquote bedeute. „Kann ein Mann dann einfach seinen Geschlechtseintrag ändern lassen und sich auf einen Posten bewerben, der eigentlich bevorzugt für eine Frau ausgeschrieben ist? So läßt sich das System unterlaufen“, mahnte Wahlmann.

„Müssen wir dann auch für die sechs, sieben weiteren Geschlechter oder auch für andere Bevölkerungsgruppen – unabhängig vom Geschlecht – eine Quote einführen?“ Wenn neue Quoten dazukämen, werde die Lage irgendwann unübersichtlich und die Personalauswahl erheblich erschwert. (zit)

Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD): „Mein jetziger Standpunkt ist, daß jemand, der biologisch ein Mann ist, nicht in eine Justizvollzugsanstalt für Frauen kommt.“ Foto: picture alliance/dpa | Moritz Frankenberg
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