Die jüngsten Aktionen radikaler Klimaschützer beschäftigen den Bundestag – nicht nur, weil das Parlament selbst in deren Fadenkreuz geraten war, etwa als vermeintliche Besucher willkürlich Brandalarm auslösten oder Zufahrtswege versperrt wurden. Die Unionsfraktion hat zudem einen Antrag gestellt, der vorsieht, „Straßenblockierer und Museumsrandalierer härter zu bestrafen“.
Der sich „immer weiter steigernden Radikalisierung“ der entsprechenden Aktivisten müsse „entschieden Einhalt“ geboten werden, fordert die Union. Denn: „Wer mutwillig fremde Gegenstände zerstört oder andere vorsätzlich oder fahrlässig gefährdet, wendet sich gegen den Rechtsstaat und bewegt sich außerhalb unserer demokratischen Ordnung.“ Daher sollen nach den Vorstellungen der Fraktion unter anderem die Straftatbestände des besonders schweren Falls der Nötigung sowie des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erweitert werden.
Wie üblich finden die Beratungen über solche Anträge zunächst im zuständigen Rechtsausschuß statt. Und der hat – auch das gängige Praxis – eine öffentliche Expertenanhörung anberaumt, die am heutigen Mittwoch stattfindet. Juristen aus Praxis und Hochschule, aber auch Vertreter von Polizeigewerkschaften sollen Stellung nehmen und sich den Fragen der Volksvertreter stellen. Schon im Vorfeld konnten Interessierte die Liste der Fachleute und deren Argumente einsehen.
Geschäftsordnung vor kurzem geändert
Beim Blick auf diese Liste fällt auf, daß hinter jedem Namen eines Sachverständigen eine kleine Ziffer von 1 bis 5 notiert ist, die auf eine Fußnote verweist. Fußnote 1 lautet: „Auf Vorschlag der Fraktion der SPD zur öffentlichen Anhörung eingeladen.“ Fußnote 2: „Auf Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU …“ und so weiter bis zu Ziffer 5. Nun sind im aktuellen Bundestag allerdings sechs Fraktionen – und siehe da, eine fehlt tatsächlich: die AfD.
Warum wurde ausgerechnet bei diesem Thema, das in der Partei viele umtreibt, niemand als Sachverständiger nominiert? Hat man im zuständigen Arbeitskreis der Fraktion seine Arbeit nicht gemacht?
Nein, man hat schlicht niemanden in den Reihen der Rechtsgelehrten von Universitäten oder aus der Richterschaft gefunden, der bereit war, sich von der AfD-Fraktion nominieren zu lassen. Und zwar – so ist die naheliegende Begründung – genau wegen dieser unscheinbaren, aber möglicherweise nicht folgenlosen kleinen Fußnoten.
Daß die nominierende Fraktion hinter den Namen der Sachverständigen auftaucht, ist Folge einer vor kurzem beschlossenen Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages. Auf Antrag der Ampel wurde unter dem wohlklingenden Oberbegriff der „Ausschußtransparenz“ der Paragraph 70 ergänzt um die Passage: „Im übrigen ist mit der Tagesordnung zu veröffentlichen, auf Vorschlag welcher Fraktionen die einzelnen Sachverständigen oder Auskunftspersonen zu einer öffentlichen Anhörung eingeladen wurden.“
Markieren statt argumentieren
Die AfD, auf die das ganze Vorhaben kaum verhohlen zielt, stellte dem einen Antrag entgegen, der Vertraulichkeit forderte. Sachverständige sollten so vor Haß geschützt werden, gerade unter den Bedingungen einer an Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen um sich greifenden „Cancel Culture“. Zudem werde ohne Hinweis auf die einladenden Fraktionen die „Überzeugungskraft der Argumente gestärkt, der Eindruck der Überparteilichkeit bekräftigt“.
In der Tat sollen die Sachverständigen ja auf Basis ihres Sachverstands Auskunft geben und nicht aufgrund ihrer politischen Einstellungen. Und einem Experten steht es durchaus frei, politisch andere Überzeugungen zu vertreten als die Fraktion, die ihn nominiert. Der Verdacht liegt daher nahe, daß mit der Nennung der einladenden Fraktion die Betreffenden markiert werden sollen – um dann unter Rechtfertigungsdruck in ihrem beruflichen Umfeld zu stehen. Wer darauf keine Lust hat, wird entsprechende Anfragen der AfD also dankend ablehnen, auch wenn seine Expertise möglicherweise dem gesamten Ausschuß nützen könnte.
Die AfD sieht daher in der neuen „Transparenz“ einen Pranger, der sie als Opposition in ihrer Arbeit gegenüber den anderen benachteiligt.