KARLSRUHE. Die Generalbundesanwaltschaft hat den Fall des syrischen Messerangreifers übernommen, der im November in einem ICE in Bayern vier Menschen verletzt hatte. Anlaß sind neue Ermittlungsergebnisse wonach der Mann aus islamistischen Motiven handelte und schuldfähig sein soll, teilte die Generalbundesanwaltschaft mit. Zuvor hatte die Süddeutsche Zeitung über die neue Entwicklung in dem Fall berichtet.
Zunächst war von einer psychischen Erkrankung des Syrers die Rede gewesen. Nach seiner Festnahme habe er sinngemäß gesagt: „Ich bin krank. Ich brauche Hilfe.“ Es war deswegen in eine Klinik gebracht worden.
Prozeß gegen Würzburger Messerangreifer steht bevor
Während der Ermittlungen waren Propaganda-Videos der Terrormiliz „Islamischer Staat“ bei dem Ausländer entdeckt worden. Er befindet sich seit Mitte Januar in einem Untersuchungsgefängnis.
Im Fall des somalischen Messerangreifers, der im Juni 2021 in der Würzburger Innenstadt drei Frauen tötete und acht weitere Personen zum Teil schwer verletzte, soll der Prozeß am 22. April beginnen, berichtete der Bayerische Rundfunk. Der Afrikaner, der als Asylbewerber nach Deutschland kam, gilt als schuldunfähig. Er soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden und ist dauerhaft in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht. (ag)