BREMEN. Das Landgericht Bremen hat den evangelischen Pastor Olaf Latzel vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Er habe mit seinen Aussagen zu Gendertheorien gesellschaftliche Konzepte, nicht konkrete Menschen angegriffen, heißt es in dem Urteil vom Freitag.
Im November 2020 hatte das Amtsgericht Bremen Latzel zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, umgewandelt zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er angeblich Haß gegen Homosexuelle geschürt habe. Der Geistliche hatte im Oktober 2019 einen Audio-Mitschnitt auf YouTube veröffentlicht, in dem er bei einem Ehe-Seminar seiner Gemeinde Homosexualität als „Degenerationsform von Gesellschaft“ bezeichnete. Zudem bekundete er: „Überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist teuflisch und satanisch.“
Latzel: Fühle mich an das Wort Gottes gebunden
Der Angeklagte hatte sich zu Beginn der Berufung mehrfach entschuldigt und betont, er fühle sich an das Wort Gottes gebunden, das Homosexualität verurteile. Er selbst habe „überhaupt nichts gegen Homosexuelle“, dies passe nicht zu seinem christlichen Menschenbild.
Das Bremer Landgericht folgte der Analyse eines Sachverständigen, wonach sowohl das Alte, als auch das Neue Testament Homosexualität als Sünde begreifen, weswegen es unmöglich sei, einem Pastor derartige Aussagen juristisch anzulasten.
Pastor darf weiter predigen
Nach der Verurteilung in erster Instanz hatte Latzels Arbeitgeber, die Bremer Evangelische Kirche (BEK), im Dezember 2020 die Zusammenarbeit niedergelegt. Der Schriftführer der BEK, Bernd Kuschnerus, hatte gesagt: „Es ist nach unserer Überzeugung nicht möglich, daß ein Pastor, der von einem Gericht der Bundesrepublik Deutschland wegen Volksverhetzung verurteilt worden ist, während der Dauer des Disziplinarverfahrens seinen Dienst tut.“
Im März 2021 war dem Pastor auf Geheiß eines Kirchengerichts ein Vergleich angeboten worden, dem der heute 55jährige zugestimmt hatte. Nach einer öffentlichen Entschuldigung und dem Versprechen, fortan die eigene Wortwahl bedächtiger zu wählen, durfte er, unter Polizeischutz und Gegenprotesten, wieder predigen. (st)