BERLIN. Die Sperrung der zentral gelegenen Friedrichstraße in Berlin für den Autoverkehr durch den rot-grün-roten Senat ist rechtswidrig. Die Straßenverkehrsordnung enthalte keine Rechtsgrundlage, um Autos zugunsten des öffentlichen Fahrverkehrs oder Fahrrädern zu verdrängen, teilte das Verwaltungsgericht Berlin mit. Es gab damit im Eilverfahren der Klage einer Geschäftsinhaberin statt. Gegen den Beschluß kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Um die Sperrung eines Teils der Friedrichstraße wird in der Hauptstadt bereits seit Monaten gestritten. Der Senat sah in der Sperrung eines wichtigen Teils der Innenstadt ein Pilotprojekt, um aus dem Abschnitt eine „Flaniermeile“ zu machen, die lediglich Fußgänger und Fahrradfahrern offensteht. Statt des erhofften Aufschwungs kam es allerdings zu einer Verödung. Viele Geschäftsinhaber klagten über Umsatzeinbußen und zurückgehende Besucherzahlen. Die Kosten beliefen sich auf 200.000 Euro.
AfD ist erfreut
Allerdings hat der Berliner Senat beim zuständigen Bezirksamt bereits einen Antrag gestellt, den betroffenen Straßenabschnitt umzuwidmen. Sollte der von den Grünen regierte Bezirk dem zustimmen, ergäbe sich eine neue Rechtsgrundlage.
Der Berliner AfD zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. „Wieder einmal mußte sich Rotgrünrot vor Gericht bescheinigen lassen, daß seine ideologisch getriebene Politik nicht mit den Gesetzen vereinbar ist“, sagte die Fraktionsvorsitzende im Abgeordnetenhaus, Kristin Brinker. Sie forderte eine sofortige Öffnung der Straße für den Autoverkehr.
Allein in diesem Jahr wurden ca. 200 TEUR für das Experiment autofreie #Friedrichstrasse veranschlagt. Jetzt kommen noch Kosten zum Rückbau dazu – was für eine Steuergeldverschwendung! Für das Geld hätte man besser 80-100 Bäume gepflanzt 🌳@SenUMVKBerlin @AfDFraktionAGH
— Dr. Kristin Brinker (@Kristin_Brinker) October 25, 2022
Senat hält an Plänen fest
Die FDP-Fraktion bezeichnete das „Modellprojekt“ als „krachend gescheitert“ und forderte ein Konzept, das alle Verkehrsteilnehmer mitdenke. CDU-Fraktionschef sprach von einer „Klatsche“ für den Senat. „Die Geschäftsleute in der Friedrichstraße und den Nebenstraßen mußten deutliche Einbußen hinnehmen. Die Straße verkam zur Rennstrecke für Fahrradfahrer“, beklagte der CDU-Politiker.
Zurückhaltend äußerte sich Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne). Sie kündigte an, eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht zu prüfen. Von dem Plan, die Friedrichstraße dauerhaft zur Fußgängerzone zu machen, will sie allerdings nicht abrücken. Durch die angestoßene Umwidmung werde der Abschnitt unabhängig vom Urteil „dauerhaft zur Flaniermeile“. Auch eine parallel verlaufende Straße soll für den Autoverkehr gesperrt werden. „Auch dies ist von der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts unberührt“, betonte Jarasch. (ho)