MÜNCHEN. Der Verlag C. H. Beck hat beschlossen, juristische Nachschlagewerke umzubenennen, deren Namensgeber im Dritten Reich eine besondere Rolle spielten. „Um Mißverständnisse auszuschließen, haben wir uns nun dazu entschlossen. In Zeiten, zunehmenden Antisemitismus ist es mir ein Anliegen, durch unsere Maßnahmen ein Zeichen zu setzen“, begründete der Verleger Hans Dieter Beck den Schritt.
Betroffen ist demnach der Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetz (BG), der nach Otto Palandt benannt ist. Dieser war von 1934 bis 1943 Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes. Von 1938 bis zu seinem Tod 1951 gab er den Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch heraus. Nun soll der BGB-Kommentar ab November den Namen des aktuellen Koordinators der Autoren und Richters am Bundesgerichtshof, Christian Grüneberg, tragen.
Auch der Loseblattkommentar zum Grundgesetz (GG), der bislang „Maunz/Dürig“ hieß, soll künftig anders heißen. Theodor Maunz war während der NS-Zeit Jura-Professor in Freiburg im Breisgau und rechtfertigte in seinen Schriften den nationalsozialistischen „Führerstaat“. Nach Bekanntwerden einiger Texte aus der Zeit vor 1945 mußte er 1964 als bayerischer Kultusminister zurücktreten.
Schönfelder war NSDAP-Mitglied
Daher werde das Standardwerk zum GG von nun an „Dürig/Herzog/Scholz“ heißen, teilte der Verlag mit. Damit sollen die heutigen Mit-Autoren, der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident und Bundespräsident Roman Herzog und der vormalige Verteidigungsminister und Staatsrechtler Rupert Scholz geehrt werden.
Von den Maßnahmen des Verlages ist weiterhin die Gesetzessammlung „Schönfelder“ betroffen. Sie soll fortan den Namen des Vorsitzenden der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages, Mathias Habersack, tragen, der auch ihr Herausgeber ist. Ex-Namensgeber Heinrich Schönfelder war NSDAP-Mitglied. Er starb 1944 in Italien bei einem Partisanenangriff.
Justizminister machen Druck
Außerdem wolle der Verlag dem Standardkommentar zum Steuerrecht, dem „Blümich“, eine andere Bezeichnung geben. Weil Namensgeber Walter Blümich ab 1933 im Reichsfinanzministerium an der steuerlichen Benachteiligung von Juden mitwirkte, wird sein Name gestrichen. Auch dieses Werk erhielt die Namen der Herausgeber: Peter Brandis und Bernd Heuermann.
Bislang hatte sich der Beck-Verlag diesen Schritten verweigert. „Geschichte kann man nicht ungeschehen machen. Deshalb haben wir zunächst die historischen Namen beibehalten“, erläuterte der Verleger. „So sollte der Name Palandt bislang als Erinnerung an das dunkelste Kapitel deutscher Rechtsgeschichte sichtbar bleiben. Ein Denkmal sollte ihm damit nicht gesetzt werden.“ Auf die Problematik sei im Vorwort des Werkes ausdrücklich hingewiesen worden.
In den vergangenen Monaten hatte es wiederholte Aufforderungen von Politikern wie Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) gegeben, die auf die Umbenennungen drängten, berichtete die Süddeutsche Zeitung. So habe Eisenreich in dem Zusammenhang betont: „Namensgeber für Gesetzessammlungen und Kommentare müssen integre Persönlichkeiten sein. Keine Nationalsozialisten.“ (ag)