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„Generisches Femininum“: Justizministerium: Gesetzestext in weiblicher Form stößt auf Ablehnung

„Generisches Femininum“: Justizministerium: Gesetzestext in weiblicher Form stößt auf Ablehnung

„Generisches Femininum“: Justizministerium: Gesetzestext in weiblicher Form stößt auf Ablehnung

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erntet für ihren Gesetzentwurf Kritik Foto: picture alliance/Kay Nietfeld/dpa
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erntet für ihren Gesetzentwurf Kritik Foto: picture alliance/Kay Nietfeld/dpa
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erntet für ihren Gesetzentwurf Kritik Foto: picture alliance/Kay Nietfeld/dpa
„Generisches Femininum“
 

Justizministerium: Gesetzestext in weiblicher Form stößt auf Ablehnung

Die CSU hat einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums kritisiert, der in rein weiblicher Form geschrieben ist. Durch das darin verwendete sogenannte generische Femininum seien Mißverständnissen Tür und Tor geöffnet, warnte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU).
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BERLIN. Die CSU hat einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums kritisiert, der in rein weiblicher Form geschrieben ist. „Die Gleichstellung von Mann und Frau muß sich selbstverständlich auch in den Gesetzestexten widerspiegeln. Das Bundesjustizministerium schießt in seinem Entwurf aber weit über das Ziel hinaus“, sagte der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) der Bild-Zeitung. Denn das sogenannte generische Femininum öffne Mißverständnissen Tür und Tor.

Hintergrund ist ein Entwurf für das Sanierungs- und Insolvenzrecht von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Darin werden laut Ministerium „häufig feminine Bezeichnungen insbesondere für juristische Personen wie die GmbH“ verwendet. Jedoch sei es möglich, daß der Text noch Änderungen erfahre, bevor er dem Kabinett vorgelegt werde.

Im ursprünglichen Entwurf sind Formulierungen vorgesehen wie: „§1 Absatz 2: Haftet für die Verbindlichkeiten einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit keine natürliche Person als unmittelbare oder mittelbare Gesellschafterin, gilt Absatz 1 entsprechend für die Geschäftsleiterinnen der zur Geschäftsführung berufenen unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschafterinnen.“

„Gesetzentwürfe müssen für jedermann verständlich sein“

Zuvor hatte bereits das Bundesinnenministerium unter der Leitung von Horst Seehofer (CSU) Widerspruch gegen den Gesetzestext in seiner ursprünglichen Form eingelegt. Ein Sprecher äußerte gegenüber der Bild-Zeitung: „Während das generische Maskulinum Frauen mit einschließt, ist ein generisches Femininum, also die Verwendung des weiblichen Begriffs zur Erfassung männlicher und weiblicher Personen, im vorliegenden Zusammenhang nicht anerkannt. Die Richtigkeit der Sprache muß insbesondere bei Gesetzestexten, auch im Hinblick auf die Rechtsförmlichkeit, gewährleistet sein.“

Der stellvertretende rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, mahnte, „Gesetzestexte sind kein Tummelplatz für linksideologische Spinnereien“. Mit dem vorgelegten Entwurf mache Lambrecht nicht nur sich, sondern auch ihr Ministerium lächerlich.

Um die Verständlichkeit von Gesetzten sicherzustellen, gibt es seit 2011 eine Regelung in der Geschäftsordnung der Bundesministerien. Darin heißt es: „Gesetzentwürfe müssen sprachlich richtig und möglichst für jedermann verständlich gefaßt sein. Gesetzentwürfe sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern sprachlich zum Ausdruck bringen.“ (ag)

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erntet für ihren Gesetzentwurf Kritik Foto: picture alliance/Kay Nietfeld/dpa
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