BERLIN. Die Bundesregierung will den derzeitigen Lockdown in weiten Teilen bis zu den Osterferien Ende März verlängern. Wie die Bild-Zeitung und Spiegel unter Berufung auf eine Beschlußvorlage des Kanzleramts zum morgigen Bund-Länder-Gipfel berichten, sollen die Corona-Beschränkungen vorerst noch bis zum 28. März in Kraft bleiben.
Es seien aber einzelne Lockerungen vorgesehen. Demnach sollen „Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte“ in allen Bundesländern wieder einheitlich öffnen dürfen, wenn sie über ein entsprechendes Hygienekonzept verfügen. So gelte beispielsweise eine Personenbegrenzung von einem Kunden pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Auch Fahrschulen sollen wieder ihrem Geschäft nachgehen können. Fahrschüler müssen allerdings ein negatives Testergebnis vorweisen. Sport soll im Freien für bis zu zehn Personen erlaubt sein und auch die Kontaktbeschränkungen sehen eine Lockerung vor. Ab der kommenden Woche dürften sich dann wieder bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, Kinder unter 14 Jahren werden hierbei nicht mitgerechnet.
Mögliche Abkehr von 35er Inzidenz
Die Beschlußvorlage enthält aber auch die Möglichkeit, die Maßnahmen wieder zu verschärfen und etwaige Lockerungen zurückzunehmen. Dies solle dann der Fall sein, wenn eine Inzidenz einen bestimmten Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet. Der genaue Wert hierfür müsse aber noch zwischen dem Bund und den Ministerpräsidenten der Länder festgelegt werden. Laut Bild halte das Kanzleramt aber nicht mehr starr an einer 35er Inzidenz als Voraussetzung für Lockerungen fest.
Bund und Länder hatten sich vor drei Wochen darauf geeinigt, die seit dem 2. November 2020 geltenden Einschränkungen bis zum 7. März zu verlängern. Lockerungen waren demnach nur bei einer Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen vorgesehen.
Seit dem 1. März dürfen Friseursalons unabhängig davon wieder öffnen. Zudem wurde in den meisten Bundesländern der Schulunterricht für bestimmte Altersstufen und Abschlußjahrgänge wieder teilweise aufgenommen. Einheitliche Regelungen hierfür gibt es jedoch nicht. (krk)