Anzeige
Anzeige

IP-Adressen werden gespeichert: Bundesregierung beschließt Massenüberwachung aller Bürger

IP-Adressen werden gespeichert: Bundesregierung beschließt Massenüberwachung aller Bürger

IP-Adressen werden gespeichert: Bundesregierung beschließt Massenüberwachung aller Bürger

Friedrich Merz, Bundesvorsitzender der CDU und Kanzlerkandidat der Union, schaut durch ein kleines Fernrohr das er nach seiner Rede beim Neujahrsempfang der CDU Rendsburg-Eckernförde in der ACO Thormannhalle als Geschenk erhalten hat. Bundesregierung will Vorratsdatenspeicherung.
Friedrich Merz, Bundesvorsitzender der CDU und Kanzlerkandidat der Union, schaut durch ein kleines Fernrohr das er nach seiner Rede beim Neujahrsempfang der CDU Rendsburg-Eckernförde in der ACO Thormannhalle als Geschenk erhalten hat. Bundesregierung will Vorratsdatenspeicherung.
Bundeskanzler Friedrich Merz: Das Privatleben der Bürger fest im Blick. Foto: picture alliance/dpa | Christian Charisius
IP-Adressen werden gespeichert
 

Bundesregierung beschließt Massenüberwachung aller Bürger

Die Bundesregierung will künftig die IP-Adressen aller Bundesbürger für drei Monate speichern lassen, auch wenn gar kein Verdacht einer Straftat vorliegt. Begründet wird dies mit dem Kampf gegen Kinderpornographie – und der Verfolgung von „Hasskriminalität im Netz“.
Anzeige

BERLIN. Das Bundeskabinett hat beschlossen, künftig die IP-Daten aller Bürger für mindestens drei Monate speichern zu lassen. Die Speicherung durch die Internetanbieter soll dabei ausdrücklich auch ohne jeden Anfangsverdacht einer Straftat erfolgen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) begründete das Vorhaben damit, dass „Täter im Netz“ zu oft ungestraft davonkämen. „Vor allem bei Kinderpornographie“, schrieb der Kanzler auf X.

Merz weiter: „IP-Adressen werden künftig drei Monate gespeichert und bei begründetem Verdacht zur Strafverfolgung genutzt.“ Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD auf einen solchen Vorstoß verständigt. Dort heißt es: „Wir führen eine verhältnismäßige und europa- und verfassungsrechtskonforme dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern ein, um diese einem Anschlussinhaber zuordnen zu können.“

„Hasskriminalität“ im Visier der Bundesregierung

Bei IP-Adressen handelt es sich um eine Art Ausweis beziehungsweise Anschrift der Internetnutzer. Die Bundesregierung begründete den Vorstoß auch mit der Bekämpfung von „Online-Betrug und Hasskriminalität im Netz“. Damit würden die „Ermittlungsmöglichkeiten der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Internetkriminalität deutlich verbessert“. Der nun auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag beschlossen werden. Da Union und SPD dort über eine Mehrheit verfügen, gilt eine Annahme als sicher.

Kritik an der Überwachungsmaßnahme wies Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) bereits im Dezember zurück. Die Vertraulichkeit der Kommunikation bleibe „strikt gewahrt“ und eine Erstellung von „Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen“ sei ausgeschlossen. Dagegen sprachen die Grünen damals von einem „Wiedereinstieg in die anlasslose Massenüberwachung im Internet“. Auch die AfD sprach sich in der Vergangenheit gegen eine „flächendeckende Datenspeicherung“ aus.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in den vergangenen 20 Jahren alle Versuche, eine Vorratsdatenspeicherung zu etablieren, gekippt und erklärt, diese seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Bei früheren Vorhaben ging es allerdings nicht nur um die Speicherung von IP-Adressen, sondern auch um Kommunikations- und Telefondaten. Ähnliche Urteile kamen auch vom Europäische Gerichtshof (JF berichtete). (ho)

Bundeskanzler Friedrich Merz: Das Privatleben der Bürger fest im Blick. Foto: picture alliance/dpa | Christian Charisius
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
aktuelles