KARLSRUHE. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hat die Bundesregierung gegen Diktatur-Vorwürfe wegen ihrer Corona-Politik in Schutz genommen. „Wer die Gegenwart als ‘Diktatur’ bezeichnet, relativiert die Naziherrschaft und diffamiert die beste Republik unserer Geschichte“, sagte Harbarth der Rheinischen Post. So etwas seien „absurde und bösartige Parolen“.
Gleichzeitig betonte der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete, Gegner der Corona-Maßnahmen könnten sich nicht auf das im Grundgesetz festgeschriebene Widerstandsrecht berufen. Dieses Recht gebe es nur für den Fall, daß versucht werde, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen und andere Abhilfe nicht möglich wäre.
„Daß dies heute der Fall sein soll, läßt sich nicht ernstlich vertreten“, erläuterte Harbarth. Legislative und Exekutive seien darum bemüht, der Bedrohungslage durch Corona mit rechtsstaatlichen Mittel zu begegnen. Wenn dabei Grenzen überschritten würden, würde dies von der Judikative korrigiert.
Bund-Länder-Gipfel berät weiteres Vorgehen
So beschäftige sich das Bundesverfassungsgericht bereits mit 880 Verfahren, die einen Bezug zur Corona-Krise hätten. Und weitere seien zu erwarten. „Man mag den gewählten Weg für falsch halten. Dies gibt aber kein Widerstandsrecht“, unterstrich Harbarth, der seit Juni vergangenen Jahres Präsident des obersten deutschen Gerichts ist.
Am Mittwoch treffen sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder zu ihrer nächsten Runde, um über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise zu beraten. Die bisherigen Beschränkungen sind nur bis zum 14. Februar befristet. Es ist aber zu erwarten, daß der Lockdown nochmals um einen Monat bis Mitte März verlängert wird.
Größere Lockerungen dürften dagegen nicht beschlossen werden. Lediglich sei im Gespräch, daß Friseure möglicherweise wieder ab dem 1. März unter strengen Auflagen öffnen dürften, berichtet die Bild-Zeitung. (krk)