KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Richter für ein Asylverfahren wegen möglicher Befangenheit abgelehnt, der die Aussage „Migration tötet“ als „beweisbare Tatsache“ bezeichnet hatte. Damit kam das Gericht der Beschwerde eines Afghanen nach, über dessen Klage wegen seines abgelehnten Asylantrags ursprünglich der betroffene Richter entscheiden sollte, teilte das Bundesverfassungsgericht am Freitag mit.
Hintergrund der Beschwerde ist der Streit um ein NPD-Wahlplakat auf dem es heißt: „Stoppt die Invasion: Migration tötet! Widerstand jetzt!“ Dazu hatte der Richter geurteilt, daß die Sätze nicht volksverhetzend seien und es Fälle gegeben habe, in denen Asylbewerber Einheimische getötet hätten. Zudem sei die Migration seit 2014 dazu „geeignet, auf lange Sicht zum Tod der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu führen“.
Diese und weitere Ausführungen seien jedoch „offensichtlich geeignet, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu begründen“, heißt es in der Karlsruher Entscheidung weiter. Auch stelle der Richter Zuwanderung in Zusammenhang mit schweren Straftaten und zeige, daß er „Migration für ein grundlegendes, die Zukunft unseres Gemeinwesens bedrohendes Übel“ halte. (ag)