BERLIN. Die AfD löst ihre Arbeitsgruppe (AG) Verfassungsschutz zum Ende des Monats auf. Bundesvorstandsmitglied Alexander Wolf, der in der Parteiführung zuständig für die AG ist, begründete die Entscheidung gegenüber der JUNGEN FREIHEIT damit, daß die Einrichtung ihren vorrangigen Zweck erfüllt habe. „Ein ganz wesentliches Ziel der Arbeitsgruppe war es, daß die AfD ohne die Belastung einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz ihren Bundestagswahlkampf führen konnte. Dieses Ziel haben wir erreicht. Das ist für mich ein großer Erfolg, den viele nicht für möglich hielten“, sagte Wolf.
Die Arbeitsgruppe habe während der juristischen Auseinandersetzung in einem umfangreichen Schriftsatz von mehr als 1.000 Seiten samt 29 Aktenordnern Anlagen gezeigt, daß „das sogenannte Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz an unfaßbar vielen Stellen schwere fachliche, methodische und rechtliche Fehler“ aufweise, erläuterte der promovierte Jurist.
Hoffnung auf Sieg in Köln
Dies habe dazu geführt, daß das Verwaltungsgericht Köln es dem Verfassungsschutz untersagt habe, bis zur Entscheidung im Hauptverfahren die AfD zu beobachten oder zu überprüfen. Damit habe man die in die Arbeitsgruppe gesetzten Erwartungen erfüllt.
Wolf zeigte sich deshalb auch zuversichtlich, daß die AfD in der Hauptverhandlung ebenfalls einen Sieg erringen werde. „Wir können auf einen großen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Köln hoffen.“ Gleichzeitig warnte er: „Natürlich dürfen wir aber auch unsere eigene Verantwortung nicht vergessen. Hier ist die gesamte Partei in der Pflicht! Denn die Auseinandersetzung mit dem Verfassungsschutz ist ein Marathon.“ Hierfür benötige man einen langen Atem und dürfe dem Verfassungsschutz mit verbal-radikalen Ausfällen nicht in die Karten spielen.
Die AfD hatte die Arbeitsgruppe Verfassungsschutz im September 2018 eingesetzt, um zum einen eine drohende Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst juristisch abzuwehren. Zum anderen sollte sie Parteimitglieder schulen und dafür sensibilisieren, dem Verfassungsschutz für sein Vorgehen keine Anhaltspunkte zu liefern. (krk)