BERLIN. Andreas Kalbitz ist vorerst weiterhin kein Mitglied der AfD. Die Richter des Berliner Kammergerichts haben am Freitag die Berufung des früheren Brandenburger Landesvorsitzende gegen das Urteil des Landgerichts vom August vergangenen Jahres abgelehnt.
Das hatte seinerzeit den Eilantrag des Landtagsabgeordneten gegen das Urteil des Bundesschiedsgerichts der AfD abgewiesen, mit dem für Kalbitz der innerparteiliche Rechtsweg ausgeschöpft war. Der Bundesvorstand hatte ihm im Mai die Mitgliedschaft aberkannt und dies damit begründet, daß er bei seinem Eintritt in die AfD eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern verschwiegen habe. Im August trat er als Fraktionsvorsitzender im Potsdamer Landtag zurück. Zuvor hatte die Verletzung des AfD-Landtagsabgeordneten Dennis Hohloch zu Rücktrittsforderungen gegen Kalbitz geführt.
Richter: Keine evidenten Mängel bei Entscheidung des Bundesschiedsgerichts erkennbar
Im Berufungsverfahren am Freitag stellte der Senat fest, es seien in der Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der AfD keine evidenten Mängel erkennbar. Zu Beginn der Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter den Streitparteien einen Vergleich vorgeschlagen: Demnach wäre es bei der derzeitigen Nicht-Mitglidschaft Kalbitz‘ geblieben, er hätte jedoch seine Beiträge von der AfD zurückerstattet bekommen. Sein Anwalt bestand jedoch auf einer Entscheidung.
Das Urteil des Berliner Kammergerichts ist indes noch keine Entscheidung im Hauptsacheverfahren. (vo)