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Hessen: Verfassungswidrige Corona-Hilfen: AfD fordert Rücktritt von Finanzminister

Hessen: Verfassungswidrige Corona-Hilfen: AfD fordert Rücktritt von Finanzminister

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Robert Lambrou, Vorstandssprecher der AfD in Hessen Foto: picture alliance/dpa | Andreas Arnold
Robert Lambrou, Vorstandssprecher der AfD in Hessen Foto: picture alliance/dpa | Andreas Arnold
Robert Lambrou, Vorstandssprecher der AfD in Hessen Foto: picture alliance/dpa | Andreas Arnold
Hessen
 

Verfassungswidrige Corona-Hilfen: AfD fordert Rücktritt von Finanzminister

Das Verfassungsgericht Hessen hat das Hilfspaket des Landes zur wirtschaftlichen Abmilderung der Corona-Krise für verfassungswidrig erklärt. Die hessische AfD sieht in dem Urteil einen Sieg der Steuerzahler – und fordert den Rücktritt der Landesregierung.
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WIESBADEN. Hessens AfD-Fraktion hat Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) zum Rücktritt aufgefordert. Grund dafür ist ein Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs, der das Sondervermögen zur wirtschaftlichen Abfederung der Pandemie für verfassungswidrig erklärt hatte. „Wir fordern den Rücktritt von Finanzminister Boddenberg. Die schwarz-grüne Landesregierung wurde beim tiefen Griff in den Honigtopf erwischt“, betonte der Vorsitzende der AfD im hessischen Landtag, Robert Lambrou, am Mittwoch.

Das Urteil des Staatsgerichtshofs sei Sieg für die Demokratie und die hessischen Bürger. „Der Versuch, die Corona-Pandemie für die Finanzierung von schwarz-grünen Lieblingsprojekten zu mißbrauchen, ist krachend gescheitert.“

Hilfspaket entspricht fast dem Drittel eines Jahreshaushalts

Am Mittwoch hatte das hessische Verfassungsgericht das Sondervermögen für verfassungswidrig erklärt, das die Landesregierung 2021 zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie verabschiedet hatte. Das Hilfspaket sollte laut der Frankfurter Neuen Presse bis Ende 2023 einen Umfang von bis zu zwölf Milliarden Euro erreichen.

Damit entspräche das Sondervermögen fast einem Drittel des gesamten hessischen Haushalts von 2020, der damals 38 Milliarden Euro betrug. Mit dem Geld sollten Steuereinbußen in Kommunen und Gewinnausfälle in der Gastronomie, aber auch die energetische Sanierung von Gebäuden und neue Radwege bezahlt werden.

Die Richter stellten in ihrem Urteil klar, daß die ausbezahlten Summen nicht zurückbezahlt werden müssen und die eingeplanten nicht einbehalten werden dürfen. Bis zum März 2022 solle die hessische Regierung nun ein verfassungskonformes Paket zur Bewältigung der Krise vorlegen.

Finanzminister: Urteil fordert alle zu Umdenken auf

Finanzminister Boddenberg verteidigte die Politik der Landesregierung nach der Urteilsverkündung. Man sei nicht das einzige Bundesland mit einem Sonderhaushalt. „Hessen hat keinen Sonderweg eingeschlagen, sondern mit dem Sondervermögen und der damit verbundenen überjährigen Bereitstellung von finanziellen Mitteln auf einen Weg gesetzt, den viele Bundesländer wählten, um den enormen auch finanziellen Herausforderungen der Krise zu begegnen.“ Nun müßten sich seine Ressortkollegen über alle Parteigrenzen hinweg mit der veränderten Rechtslage auseinandersetzen. (fw)

Robert Lambrou, Vorstandssprecher der AfD in Hessen Foto: picture alliance/dpa | Andreas Arnold
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