WIESBADEN. Die Zahl der Einbürgerungen in Deutschland ist im vergangenen Jahr sprunghaft gestiegen. 2019 erhielten fast 129.000 Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mit. Dies bedeute einen Anstieg um 16.600 (15 Prozent) gegenüber dem Vorjahr und damit den Höchststand seit 2003.
Die Eingebürgerten kamen aus 183 Staaten. Die meisten von ihnen, rund 16.200 besaßen die türkische Staatsbürgerschaft. Dieser Wert blieb konstant. „Insgesamt haben aber nur 1,2 Prozent der Türken, die potenziell für eine Einbürgerung infrage kamen, auch tatsächlich die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten“, erklärte Destatis. Dieses „ausgeschöpfte Einbürgerungspotenzial“ bezeichnet den Anteil der Personen, die bereits seit mindestens zehn Jahren in Deutschland leben und die damit zumeist die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.
Dagegen wuchs die Zahl der eingebürgerten Briten deutlich auf 14.600 an. Auch verzeichneten Einbürgerungen von Personen aus der Ukraine (plus 1.800), Rumänien (plus 1.500) und Syrien (plus 1.000) größere Anstiege, schrieb Destatis. Mehrere tausend Personen kamen aus Polen (6.000), Rumänien (5.800) und dem Irak (4.600). Jede dritte eingebürgerte Person stammt aus einem EU-Staat.
Grüne fordern erleichterte Einbürgerung
Vergangene Woche hatten die Grünen im Bundestag eine erleichterte Einbürgerung in Deutschland gefordert. „Die deutsche Staatsangehörigkeit soll fortan auch durch Geburt im Inland erworben werden, wenn ein Elternteil rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat“, verlangte die Grünen-Fraktion in einem Antrag. Zudem solle die Vermeidung von mehreren Staatsangehörigkeiten aufgegeben werden.
Eine sogenannte Anspruchseinbürgerung soll demnach für alle gelten, „die in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis sind“. Die erforderliche Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung soll von derzeit acht auf fünf Jahre herabgesetzt werden und für anerkannte Flüchtlinge auf drei Jahre. „Familienangehörige einbürgerungswilliger Personen können früher miteingebürgert werden“, hieß es in dem Vorstoß weiter. (ls)