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Parteischädigendes Verhalten bei Twitter und Co.: Soziale Medien: CDU erstellt neue Richtlinien für Parteiausschluß

Parteischädigendes Verhalten bei Twitter und Co.: Soziale Medien: CDU erstellt neue Richtlinien für Parteiausschluß

Parteischädigendes Verhalten bei Twitter und Co.: Soziale Medien: CDU erstellt neue Richtlinien für Parteiausschluß

Der Bundesgeschäftsführer der CDU, Stefan Hennewig Foto: picture alliance/Kay Nietfeld/dpa
Der Bundesgeschäftsführer der CDU, Stefan Hennewig Foto: picture alliance/Kay Nietfeld/dpa
Der Bundesgeschäftsführer der CDU, Stefan Hennewig Foto: picture alliance/Kay Nietfeld/dpa
Parteischädigendes Verhalten bei Twitter und Co.
 

Soziale Medien: CDU erstellt neue Richtlinien für Parteiausschluß

Die CDU hat für ihre Mitglieder Neuregelungen für den Umgang in den sozialen Medien erstellt. Künftig könne zum Parteiausschluß führen, wenn sich ein Mitglied auf Twitter und ähnlichen Kanälen parteischädigend äußere.
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BERLIN. Die CDU hat für ihre Mitglieder Neuregelungen für den Umgang in den sozialen Medien erstellt. So solle parteischädigendes Verhalten im Netz zum Ausschluß führen. Dazu zähle, wenn ein Parteimitglied „in sozialen Medien gegen die CDU und ihre Repräsentanten nachdrücklich und fortgesetzt Stellung nimmt und dabei erhebliche Verbreitung erlangt“, zitiert das Redaktionsnetzwerk Deutschland aus dem entsprechenden Entwurf zur Änderung der CDU-Satzung.

Der CDU-Geschäftsführer Stefan Hennewig betonte, auf diese Weise würden bisherige Entscheidungen des Parteigerichts sichtbar gemacht, das sich bereits mit Äußerungen in den sozialen Netzwerken befaßt habe. Die geplante Satzungsänderung muß vom Parteitag bestätigt werden.

Ältere Vorschriften werden präzisiert

Künftig könne auch zum Rauswurf aus der CDU führen, wenn ein Mitglied „den Namen der Partei für sich oder eine Organisation in der Absicht verwendet, der Partei Schaden zuzufügen“. Dazu zähle auch, wenn die Person „andere Parteien finanziell oder in sonstiger Weise in nicht unerheblichem Umstand unterstützt“.

Die Neuregelungen sollten ältere Vorschriften präzisieren. Bislang droht bei Verstößen eine Verwarnung, der Verlust von Parteiämtern und als letztes Mittel der Ausschluß. In den geltenden Statuten der Christdemokraten gibt es noch keine Passagen zu den sozialen Medien. (ag)

Der Bundesgeschäftsführer der CDU, Stefan Hennewig Foto: picture alliance/Kay Nietfeld/dpa
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