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Nach Verfassungsschutz-Entscheidung: NRW-AfD fordert Auflösung des „Flügels“

Nach Verfassungsschutz-Entscheidung: NRW-AfD fordert Auflösung des „Flügels“

Nach Verfassungsschutz-Entscheidung: NRW-AfD fordert Auflösung des „Flügels“

Kalbitz
Kalbitz
Die führenden Flügel-Vertreter Andreas Kalbitz (l) und Björn Höcke Foto: picture alliance/dpa
Nach Verfassungsschutz-Entscheidung
 

NRW-AfD fordert Auflösung des „Flügels“

Der Landesvorstand der AfD Nordrhein-Westfalen drängt auf eine vollständige Auflösung der parteiinternen Organisation der „Flügel“. AfD-Mitgliedern müsse es zudem verboten werden, sich zu Veranstaltungen unter dem Logo des „Flügels“ zu versammeln. Dies sei notwendig, um Ruhe in die Partei zu bringen und eine bereits begonnene Austrittswelle zu stoppen.
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DÜSSELDORF. Der Landesvorstand der AfD Nordrhein-Westfalen drängt auf eine vollständige Auflösung der parteiinternen Organisation der „Flügel“. Dies sei notwendig, um „wieder Ruhe in unsere Partei einkehren zu lassen und die bereits begonnene Austrittswelle zu stoppen“, schreibt der Landesvorsitzende Rüdiger Lucassen in einem Brief an die beiden Parteichefs, Jörg Meuthen und Tino Chrupalla.

In dem Schreiben, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, fordert Lucassen den Bundesvorstand zudem auf, auf seiner kommenden Sitzung am Freitag oder Sonnabend Veranstaltungen von AfD-Mitgliedern unter dem Logo des „Flügels“ zu verbieten. Drittens heißt es: „Die Protagonisten des ‘Flügels’ haben sich vorbehaltlos in Diktion und Duktus den Zielen und der Programmatik der AfD unterzuordnen.“

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte in der vergangenen Woche den „Flügel“ offiziell als Beobachtungsobjekt eingestuft. Laut der Behörde sei der Verdacht bestätigt, daß der parteiinterne Zusammenschluß rechtsextreme Bestrebungen verfolge. Die führenden Vertreter des „Flügels“, Thüringens AfD-Chef Björn Höcke und Brandenburgs AfD-Chef Andreas Kalbitz, bezeichnete der Präsident des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, als „Rechtsextremisten“.

Lucassen warnt vor „innerparteilicher Zerreißprobe“

Laut Lucassen sei der NRW-AfD klar, daß diese Einstufung des Verfassungsschutzes lediglich dem Zweck dienen solle, der „Gesamtpartei zu schaden und sie als ernst zu nehmende Oppositionspartei für immer aus dem Rennen zu nehmen“. Allerdings seien die Bestrebungen des Flügels in Nordrhein-Westfalen ein „steter Quell von Streit und personellen und organisatorischen Auseinandersetzungen“ gewesen.

In einem weiteren Schreiben an die Mitglieder der AfD-NRW erläutert Lucassen die Forderungen des Landesvorstands. „Ein ‘Weiter so’ kann es nicht geben. Wir müssen die eigenen Fehler analysieren, erkennen und daraus entschiedene Konsequenzen ziehen.“ Der „Flügel“ habe in seiner Fähigkeit zur Mobilisierung und in der Nähe zu Vorfeldorganisationen zwar seine politische Berechtigung. „Allerdings führte seine Verselbständigung auch ohne die jetzige Beobachtung durch das BfV zunehmend zu einer innerparteilichen Zerreißprobe.“

Dann wird Lucassen deutlich: „Der ‘Flügel’ ist in seiner Art der Organisation und der Gestaltung von Prozessen nicht in unsere Partei integrierbar. Diktion und Duktus von bekannten Protagonisten des ‘Flügel’ machen erfolgsversprechende Wahlergebnisse in unserem Bundesland zunichte. Leider diskreditiert sein Wirken auch zunehmend die für unsere AfD so wertvollen ostdeutschen Wahlergebnisse. Ein wesentlicher Teil der Mitglieder der AfD NRW sieht bei weiterer Duldung des ‘Flügel’ den Zusammenhalt unserer Partei in Gefahr und in letzter Konsequenz deren Existenz bedroht.“ (krk)

Die führenden Flügel-Vertreter Andreas Kalbitz (l) und Björn Höcke Foto: picture alliance/dpa
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