BERLIN. Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich darauf verständigt, die derzeit geltenden Corona-Maßnahmen bis Januar zu verlängern und teilweise noch zu verschärfen. Das ist das Ergebnis einer mehrstündigen Beratung vom Mittwoch.
Bund und Länder hatten am 28. Oktober verschiedene Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wie Kontaktbeschränkungen und die Schließung von Restaurants und Bars beschlossen, die zeitlich begrenzt erst einmal nur für den November gelten sollten. Die derzeitige Situation erlaube jedoch noch keine Lockerung, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch abend.
Der exponentielle Anstieg der Infektionen sei zwar gebremst, die erhoffte Trendwende im November aber noch nicht erreicht worden. „Wir können uns mit diesem Teilerfolg auf gar keinen Fall begnügen“, mahnte die Kanzlerin. „Wir brauchen noch einmal eine Kraftanstrengung. Geduld, Solidarität und Disziplin werden noch einmal auf eine harte Probe gestellt.“ Es gebe jedoch Lichtblicke wie die Entwicklung von Impfstoffen, die darauf hindeuteten, daß das kommende Jahr in der Corona-Krise Erleichterungen bringen werde.
Vorerst werden die derzeit geltenden Maßnahmen bis zum 20. Dezember verlängert und teilweise nochmals verschärft. Dies bedeutet konkret:
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Kontaktbeschränkungen
„Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.“
Ausnahmen gelten über Weihnachten und für die Zeit bis Neujahr.
„Für die Zeit vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 können die Personenobergrenzen für Zusammenkünfte in Innenräumen und im Freien erweitert werden: Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis sind bis maximal zehn Personen insgesamt möglich. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.“
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Maskenpflicht
„Jede Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Darüber hinaus gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten.“
„In Arbeits- und Betriebsstätten ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen; dies gilt nicht am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann.“
Die Maskenpflicht wird zudem erweitert und „gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen“.
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Kitas, Schulen, Universitäten
„Nach wie vor hat das Offenhalten von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen höchste Priorität. Schule ist ein Ort des Lernens, aber auch ein Ort des sozialen Miteinanders. Bund und Länder wollen deshalb so lange wie möglich am Unterricht vor Ort festhalten und haben gleichzeitig den Infektions- und Gesundheitsschutz im Blick.
In Regionen mit einer Indizenz von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gilt auf dem Schulgelände aller Schulen dort, wo der Abstand nicht eingehalten wird/im Unterricht in weiterführenden Schulen ab Klasse 7 für alle Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.“
„Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen.“
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Restaurants, Einzelhandel
Restaurants, Kantinen und Bars bleiben auch weiterhin für Gäste geschlossen. Erlaubt ist lediglich der Verkauf von Speisen zum Mitnehmen.
„Die Bevölkerung wird aufgerufen, die Weihnachtseinkäufe möglichst auch unter der Woche zu tätigen. Die Anzahl der sich in den Geschäften befindlichen Kunden wird begrenzt – bei einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich im Geschäft nur eine Person pro 10 Quadratmetern Verkaufsfläche befinden.“
Auch für größere Einrichtungen gibt es entsprechende Beschränkungen. Wie mehrere Medien berichten, soll in Geschäften mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche nur eine Person pro 20 Quadratmeter den Laden betreten dürfen. Der Handel befürchtet deshalb, daß es vor entsprechenden Geschäften zu größeren Warteschlangen kommen könnte.
„Wenn nur noch wenige Menschen gleichzeitig den Supermarkt oder das Modehaus in der Innenstadt betreten dürfen, dann führt das zwangsläufig zu langen Schlangen vor den Geschäften und in den Fußgängerzonen“, warnte Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), gegenüber der Welt. Dies könnte dazu führen, daß Kunden vor den Geschäften bei kalter Witterung eng beieinander stünden. Zudem drohten neue Hamsterkäufe.
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Feuerwerk
Ein generelles Feuerwerksverbot zu Silvester gibt es nicht. Raketen und Böller bleiben im privaten Bereich zwar erlaubt, Bund und Länder empfehlen jedoch den Verzicht auf Silvesterfeuerwerk. Große Feuerwerke sind zudem verboten. „Auf belebten Straßen und Plätzen ist die Verwendung von Pyrotechnik untersagt.“ (krk)