BERLIN. Der Bundesrat hat ein Verbot von Therapien zur Unterdrückung oder Änderung der sexuellen Vorlieben gebilligt. Auch das Bewerben oder Vermitteln solcher „Heilungen“ werde künftig bestraft. „Geschlechtsumwandlungen“ seien von der Bestimmung ausgeschlossen, verkündete der Bundesrat am Freitag.
Der Beschluß gelte grundsätzlich für Minderjährige, aber auch für Volljährige, deren Einwilligung zu der Therapie auf einem „Willensmangel“ beruhe. Bei einem Verstoß drohe eine Gefängnisstrafe oder Geldbuße in Höhe von bis zu 30.000 Euro. Das Verbot der „Konversionstherapie“ für Homosexuelle betreffe nicht die Behandlung von Pädophilen und Exhibitionisten.
Bei Gesprächen mit Seelsorgern und Psychotherapeuten gelte die Bestimmung allerdings nur, wenn die Gesprächspartner „versuchen, zielgerichtet Einfluß auf die sexuelle Orientierung zu nehmen“, hatte das Gesundheitsministerium Anfang Mai mitgeteilt. Damals hatte der Bundestag das Gesetz beschlossen. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kritisiert besonders den Begriff „Therapie“, der einen falschen Eindruck vermittle. „Homosexualität ist keine Krankheit“, verdeutlichte er. (zit)