Anzeige
Anzeige
Marc Jongen, ESN Fraktion

Gefängnis- oder Geldstrafen bei Verstoß: Bundesrat beschließt Verbot von „Homo-Heilungen“

Gefängnis- oder Geldstrafen bei Verstoß: Bundesrat beschließt Verbot von „Homo-Heilungen“

Gefängnis- oder Geldstrafen bei Verstoß: Bundesrat beschließt Verbot von „Homo-Heilungen“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) lehnt die Therapien zur Heilung von Homosexuellen ab Foto: picture alliance/Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/ZB
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) lehnt die Therapien zur Heilung von Homosexuellen ab Foto: picture alliance/Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/ZB
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) lehnt die Therapien zur „Heilung“ von Homosexuellen ab Foto: picture alliance/Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/ZB
Gefängnis- oder Geldstrafen bei Verstoß
 

Bundesrat beschließt Verbot von „Homo-Heilungen“

Der Bundesrat hat ein Verbot von Therapien zur Unterdrückung oder Änderung der sexuellen Vorlieben gebilligt. Bei einem Verstoß drohe eine Gefängnisstrafe oder Geldbußen in Höhe von bis zu 30.000 Euro. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte die Therapien zuvor kritisiert.
Anzeige

Weihnachts-Abo, Weihnachtsbaum, Zeitungen

BERLIN. Der Bundesrat hat ein Verbot von Therapien zur Unterdrückung oder Änderung der sexuellen Vorlieben gebilligt. Auch das Bewerben oder Vermitteln solcher „Heilungen“ werde künftig bestraft. „Geschlechtsumwandlungen“ seien von der Bestimmung ausgeschlossen, verkündete der Bundesrat am Freitag.

Der Beschluß gelte grundsätzlich für Minderjährige, aber auch für Volljährige, deren Einwilligung zu der Therapie auf einem „Willensmangel“ beruhe. Bei einem Verstoß drohe eine Gefängnisstrafe oder Geldbuße in Höhe von bis zu 30.000 Euro. Das Verbot der „Konversionstherapie“ für Homosexuelle betreffe nicht die Behandlung von Pädophilen und Exhibitionisten.

Bei Gesprächen mit Seelsorgern und Psychotherapeuten gelte die Bestimmung allerdings nur, wenn die Gesprächspartner „versuchen, zielgerichtet Einfluß auf die sexuelle Orientierung zu nehmen“, hatte das Gesundheitsministerium Anfang Mai mitgeteilt. Damals hatte der Bundestag das Gesetz beschlossen. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kritisiert besonders den Begriff „Therapie“, der einen falschen Eindruck vermittle. „Homosexualität ist keine Krankheit“, verdeutlichte er. (zit)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) lehnt die Therapien zur „Heilung“ von Homosexuellen ab Foto: picture alliance/Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/ZB
Anzeige
Marc Jongen, ESN Fraktion
Anzeige

Der nächste Beitrag

aktuelles