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Straftaten im Dienst: Bericht: Berliner Senatorin schützte Giffey-Mann vor Entlassung

Straftaten im Dienst: Bericht: Berliner Senatorin schützte Giffey-Mann vor Entlassung

Straftaten im Dienst: Bericht: Berliner Senatorin schützte Giffey-Mann vor Entlassung

Elke Breitenbach (Linkspartei)
Elke Breitenbach (Linkspartei)
Elke Breitenbach (Linkspartei): Staatsanwaltschaft prüft Anzeigen Foto: picture alliance/Paul Zinken/dpa
Straftaten im Dienst
 

Bericht: Berliner Senatorin schützte Giffey-Mann vor Entlassung

Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft mehrere Strafanzeigen gegen Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linkspartei) wegen Strafvereitelung. Hintergrund ist Breitenbachs Vorgehen im Fall Karsten Giffey, dem Ehemann von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD), der wegen dutzendfach unerlaubter Fehlstunden und Betrugs vom Beamtendienst entfernt wurde.
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BERLIN. Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft mehrere Strafanzeigen gegen Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linkspartei) wegen Strafvereitelung. Hintergrund ist Breitenbachs Vorgehen im Fall Karsten Giffey, dem Ehemann von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD).

Wie der Tagesspiegel am Mittwoch berichtet, geht aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin von Mitte Dezember hervor, daß Breitenbach Karsten Giffey entgegen der Einschätzung eines von ihr eingesetzten Ermittlers nicht entlassen wollte. Außerdem habe sie entgegen der üblichen Praxis bei von Beamten im Dienst verübten Straftaten verzichtet, die Staatsanwaltschaft zu informieren.

54 Mal während der Arbeitszeit unentschuldigt gefehlt

Das Verwaltungsgericht hatte Giffey, der als Tiermediziner für das Landesamt für Gesundheit und Soziales tätig war, Mitte Dezember aus dem Dienst entfernt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der Mann im Jahr 2016 rund drei Wochen unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben war. Statt dessen soll er 54 Mal während der Arbeitszeit Vorträge und Seminare gehalten haben. Dabei sei ein Schaden von mehr als 3.000 Euro entstanden.

Außerdem wies ihm das Gericht Betrug bei der Arbeitszeiterfassung nach, um einem Nebenjob nachzugehen. Überdies schummelte er demnach bei einer genehmigten Dienstreise: Giffey rechnete 300 Euro Kosten ab, obwohl er besagte Reise zu einem Kongreß gar nicht angetreten hatte und statt dessen einem Nebenjob nachgegangen war.

Der erste von Sozialsenatorin Breitenbach eingesetzte Ermittler hatte Ende Februar 2018 seinen Abschlußbericht vorgelegt, in dem es laut Tagesspiegel hieß, daß Giffey „die Vertrauensgrundlage für die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nahezu endgültig zerstört habe und die Verhängung der Höchstmaßnahme nicht unverhältnismäßig wäre“.

Breitenbach setzte neuen Ermittler ein

Doch wenige Tage bevor Franziska Giffey, die damals Bezirksbürgermeisterin von Berlin-Neukölln war, als Familienministerin in das Kabinett von Angela Merkel (CDU) aufstieg, setzte Breitenbach einen neuen Ermittler ein. Dieser forderte dem Urteil zufolge von dem Tiermediziner eine Zahlung in Höhe von 4.500 Euro für den entstandenen Schaden. Giffey zahlte daraufhin, zeigte sich reuig und gab an, er habe sich in einem Tief befunden und die Anträge auf Nebenjobs seien ihm durchgerutscht.

Dies berücksichtige der neue Ermittler in seinem Abschlußbericht, woraufhin Breitenbach nicht die Entlassung forderte, wie es der erste Ermittler empfohlen hatte, sondern lediglich eine Herabstufung. Das Verwaltungsgericht glaubte Giffeys Beteuerung, er habe sich in einem Tief befunden, indes nicht. „Der Beklagte handelte vorsätzlich sowie mit Bereicherungsabsicht“, heißt es in dem Urteil.

Wie die Zeitung weiter berichtet, wollte Giffey mit Verweis auf seine Ehefrau verhindern, daß das Urteil öffentlich wird. Doch das Verwaltungsgericht wies einen entsprechenden Eilantrag von Ende vergangener Woche ab. Gerichtsurteile seien grundsätzlich öffentlich und könnten nur in seltenen Ausnahmen zurückgehalten werden, hieß es demnach in dem Gerichtsbeschluß. Franziska Giffey sei durch die Veröffentlichung nicht direkt betroffen.

Der „bloße Wunsch“ ihres Mannes, daß das Urteil nicht in die Öffentlichkeit gelangen soll und „ein Bezug zu der Ehefrau des Antragstellers, die als Bundesministerin eine Person des öffentlichen Lebens ist, nicht hergestellt wird“, stelle kein höherrangiges Interesse dar. Außerdem werde das Thema ohnehin öffentlich erörtert.

Das Disziplinarurteil vom Ende Dezember ist noch nicht rechtskräftig. Giffey legte Berufung ein. (ls)

Elke Breitenbach (Linkspartei): Staatsanwaltschaft prüft Anzeigen Foto: picture alliance/Paul Zinken/dpa
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