SCHWERIN. Die AfD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat einen Antrag zur Abwahl der linksradikalen Verfassungsrichterin Barbara Borchardt (Linkspartei) angekündigt. Die Wahl der ehemaligen Landtagsabgeordneten habe „dem Ansehen des Landtags großen Schaden zugefügt“, bedauerte der AfD-Fraktionsvorsitzende Nikolaus Kramer. „Es ist davon auszugehen, daß mit der Dauer ihrer Zugehörigkeit auch das Ansehen des Landesverfassungsgerichts Schaden nimmt. Wir dürfen es nicht zulassen, daß die staatlichen Institutionen in unserem Land derart in Mißkredit gebracht werden. “
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Linkspartei im Landtag, Peter Ritter, verteidigte Borchardts Wahl zur Verfassungsrichterin. „Ich empfehle der AfD-Fraktion, wie auch allen anderen bundesweiten Kritikern an der Wahl Borchardts, die gesetzlichen Grundlagen, die für eine Wahl zur Verfassungsrichterin gelten, zu studieren und mir ein gesetzliches Kriterium zu nennen, welches Borchardt nicht erfüllt“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa.
Borchardt rechtfertigt Mitgliedschaft in „Antikapitalistischer Linken“
Kramer betonte, es gebe zwar kein gesetzliches Kriterium, daß „ein Verfassungsrichter nicht in einer verfassungsfeindlichen Organisation Mitglied sein“ dürfe, jedoch ein „moralisches“, gegen das Borchardt verstoße.
Borchardt, die Mitglied in der vom Verfassungsschutz beobachteten „Antikapitalistischen Linken“ ist, war im Mai auch mit den Stimmen der CDU zur Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern gewählt worden. Sie hatte sich gegen Kritik an dieser Mitgliedschaft gewehrt. „Was ist denn gegen Antiimperialismus, Antifaschismus, Antikapitalismus zu sagen?“ (ag)