STUTTGART. Die AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag hat am Montag den Abgeordneten Stefan Räpple ausgeschlossen. Dem Politiker seien mit sofortiger Wirkung die Mitgliedschaftsrechte entzogen, teilte ein Sprecher mit. Zur Begründung gab die Fraktion an, Räpple habe am Sonnabend bei einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Mainz „zum gewalttätigen Umsturz der Regierung aufgerufen“.
Fraktionschef Bernd Gögel sagte hierzu: „Die AfD ist eine Rechtsstaatspartei, die strikt auf dem Boden der Verfassung steht. Die AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg hat sich von Anbeginn dazu bekannt. Wer diesen Rechtsstaat in Frage stellt, ja zu seiner gewaltsamen Beseitigung aufruft, hat den Boden dieser Verfassung verlassen und damit auch die Grundlagen der Fraktionsverfaßtheit in Frage gestellt.“
Bereits von Landesschiedsgericht aus Partei ausgeschlossen
Räpple war im März vom Landesschiedsgericht der AfD aus der Partei ausgeschlossen worden. Das Verfahren war nicht rechtskräftig und Räpple kündigte an, gegen die Entscheidung vorzugehen. Daher gehörte er weiterhin der Fraktion an.
Der Politiker war parteiintern immer wieder in die Kritik geraten. Anfang des Jahres hatte er für Unmut gesorgt, als er an einer Demonstration vor dem Südwestrundfunk in Baden-Badenteilgenommen hatte. Auf dem Bundesparteitag in Braunschweig Ende vergangenen Jahres machte sich Räpple für die Abschaffung der Unvereinbarkeitsliste der AfD stark, fand für sein Ansinnen jedoch keine Fürsprecher. Im Dezember 2018 ließ er sich nach Zwischenrufen von der Polizei aus dem Landtag führen. (ls)